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Anhang 1 - Verordnung über Emissionserklärungen (11. BImSchV)

neugefasst durch B. v. 05.03.2007 BGBl. I S. 289; zuletzt geändert durch Artikel 2 V. v. 09.01.2017 BGBl. I S. 42
Geltung ab 06.05.2004; FNA: 2129-8-11-2 Umweltschutz
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Anhang 1 (aufgehoben)






 
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Frühere Fassungen von Anhang 1 11. BImSchV

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 29.12.2006Artikel 1 Verordnung zur Änderung von Vorschriften über Emissionserklärungen und Emissionsberichte
vom 21.12.2006 BGBl. I S. 3392

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von Anhang 1 11. BImSchV

Sie sehen die Vorschriften, die auf Anhang 1 11. BImSchV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in 11. BImSchV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Verordnung zur Änderung von Vorschriften über Emissionserklärungen und Emissionsberichte
V. v. 21.12.2006 BGBl. I S. 3392, 2007 BGBl. I S. 195
Artikel 1 BImSchV11uaÄndV Änderung der Verordnung über Emissionserklärungen und Emissionsberichte (vom 01.03.2007)
...  7. Die Anhänge werden wie folgt geändert: a) Die Anhänge 1 , 3 und 4 werden aufgehoben. b) Im bisherigen Anhang 2 wird die Angabe „Anhang ...