§ 30 - Schutzbereichgesetz (SchBerG k.a.Abk.)

G. v. 07.12.1956 BGBl. I S. 899; zuletzt geändert durch Artikel 11 G. v. 13.05.2015 BGBl. I S. 706
Geltung ab 01.01.1964; FNA: 54-2 Wehrleistungsrecht
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§ 30


§ 30 wird in 1 Vorschrift zitiert

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Zitierungen von § 30 Schutzbereichgesetz

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 30 SchBerG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in SchBerG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitat in folgenden Normen

Gesetz zur Novellierung des Verwaltungszustellungsrechts
G. v. 12.08.2005 BGBl. I S. 2354
Artikel 2 VwZRNovG Änderung weiterer Vorschriften
... 2. In Nummer 1 Satz 1 wird die Angabe „und 11" gestrichen. (11) In § 30 des Schutzbereichgesetzes in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 54-2, ...


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