§ 5 Allgemeine Bemessungsgrundlage
Die allgemeine Bemessungsgrundlage für das Jahr 1991 beträgt
in der Rentenversicherung der Arbeiter und der Angestellten 33.149 Deutsche Mark und
in der knappschaftlichen Rentenversicherung 33.499 Deutsche Mark.
interne Verweise§ 1 RAG 1991 Grundsatz ... einschließlich Knappschaftsausgleichsleistungen zum 1. Juli 1991 nach den §§ 2 bis 5 dieses Gesetzes ...
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