Änderung Eingangsformel HeizkostenV vom 01.01.2009

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Eingangsformel HeizkostenV a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 01.01.2009 geltenden Fassung
Eingangsformel HeizkostenV n.F. (neue Fassung)
in der am 01.01.2009 geltenden Fassung
durch B. v. 05.10.2009 BGBl. I S. 3250
 

(Textabschnitt unverändert)

Eingangsformel


(Text alte Fassung)

 
(Text neue Fassung)

*) Diese Verordnung dient der Umsetzung der Richtlinie 2006/32/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 5. April 2006 über Endenergieeffizienz und Energiedienstleistungen und zur Aufhebung der Richtlinie 93/76/EWG des Rates (ABl. L 114 vom 27.4.1996, S. 64).

 



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