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§ 26c
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Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 05.11.2015 aufgehoben
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§ 26c - Luftverkehrs-Ordnung (LuftVO)
neugefasst durch B. v. 27.03.1999
BGBl. I S. 580
; aufgehoben durch
Artikel 8
V. v. 29.10.2015
BGBl. I S. 1894
Geltung ab 01.10.1969; FNA: 96-1-2
Luftverkehr
8 weitere Fassungen
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wird in 16 Vorschriften zitiert
Zweiter Abschnitt Allgemeine Regeln
§ 26b
←
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§ 26d
§ 26c (weggefallen)
§ 26c wird in
1 Vorschrift zitiert
§ 26b
←
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§ 26d
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Zitierungen von
§ 26c LuftVO
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 26c LuftVO verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
LuftVO selbst
,
Ermächtigungsgrundlagen
,
anderen geltenden Titeln
,
Änderungsvorschriften
und in
aufgehobenen Titeln
.
interne Verweise
§ 4 LuftVO Anwendung der Flugregeln
... Der Betrieb eines Luftfahrzeugs richtet sich nach den Allgemeinen Regeln (§§ 6
bis
27a), die Führung eines Luftfahrzeugs während des Flugs zusätzlich nach den ...
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