Zitierungen von § 15a LuftVO

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 15a LuftVO verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in LuftVO selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 4 LuftVO Anwendung der Flugregeln
... Der Betrieb eines Luftfahrzeugs richtet sich nach den Allgemeinen Regeln (§§ 6 bis 27a), die Führung eines Luftfahrzeugs während des Flugs zusätzlich nach den ...
§ 43 LuftVO Ordnungswidrigkeiten (vom 23.11.2006)
... ohne Erlaubnis nach § 15 Abs. 1 Satz 1 startet oder landet; 19b. entgegen § 15a den Luftraum nutzt; 20. ohne Erlaubnis nach § 16 Abs. 1 den Luftraum nutzt, der ...
 
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Zitat in folgenden Normen

Sechste Verordnung zur Änderung der Kostenverordnung der Luftfahrtverwaltung
V. v. 19.08.2010 BGBl. I S. 1224
Anhang 6. LuftKostVÄndV zu Artikel 1 Nummer 6
... für die Ausnahme von einer verbotenen Nutzung des Luft- raums (§ 15a Abs. 2 LuftVO) 60 EUR 16. Erlaubnis nach § 16 ...
 
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Zitate in Änderungsvorschriften

Verordnung zur Änderung der Luftverkehrs-Ordnung und anderer Vorschriften des Luftverkehrs
V. v. 18.01.2010 BGBl. I S. 11
Artikel 1 LuftVOuaÄndV Änderung der Luftverkehrs-Ordnung
... (BGBl. I S. 2942) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. § 15a wird wie folgt geändert: a) In Absatz 1 Nummer 1 werden nach dem Wort ...

Vierzehntes Gesetz zur Änderung des Luftverkehrsgesetzes
G. v. 08.05.2012 BGBl. I S. 1032
Artikel 3 14. LuftVGÄndG Änderung der Luftverkehrs-Ordnung
... 2010 (BGBl. I S. 11) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. § 15a Absatz 3 erster Halbsatz wird wie folgt gefasst: „Der Betrieb von unbemannten ...

Zweite Verordnung zur Änderung luftrechtlicher Vorschriften über Anforderungen an den Betrieb der Luftfahrzeuge
V. v. 17.11.2006 BGBl. I S. 2644
Artikel 1 2. LuftfrAnfBetrLuftfÄndV Änderung der Luftverkehrs-Ordnung
... b) Nach der Angabe zu § 15 wird folgende Angabe eingefügt: „§ 15a Verbotene Nutzung des Luftraums". c) Die Angabe zu § 16 wird wie folgt ... ersetzt. 4. Die §§ 15 und 16 werden durch die folgenden §§ 15, 15a und 16 ersetzt: „§ 15 Erlaubnisbedürftige Außenstarts und ... bedürfen keiner Erlaubnis nach § 25 Abs. 1 des Luftverkehrsgesetzes. § 15a Verbotene Nutzung des Luftraums (1) In einer Entfernung von weniger als 1,5 Kilometern ... Nach Nummer 19a wird folgende Nummer 19b eingefügt: „19b. entgegen § 15a den Luftraum nutzt;". d) Nummer 20 wird wie folgt gefasst:  ...


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