§ 11 - Umwandlungssteuergesetz 2002 (UmwStG 2002)

neugefasst durch B. v. 15.10.2002 BGBl. I S. 4133, 2003 I 738; geändert durch Artikel 3 G. v. 16.05.2003 BGBl. I S. 660
Geltung ab 01.01.1995; FNA: 610-6-13-2 Allgemeines Steuerrecht
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§ 11 Auswirkungen auf den Gewinn der übertragenden Körperschaft


§ 11 wird in 2 Vorschriften zitiert

(1) In der steuerlichen Schlussbilanz für das letzte Wirtschaftsjahr der übertragenden Körperschaft können die übergegangenen Wirtschaftsgüter insgesamt mit dem Wert angesetzt werden, der sich nach den steuerrechtlichen Vorschriften über die Gewinnermittlung ergibt, soweit

1.
sichergestellt ist, dass die in dem übergegangenen Vermögen enthaltenen stillen Reserven später bei der übernehmenden Körperschaft der Körperschaftsteuer unterliegen und

2.
eine Gegenleistung nicht gewährt wird oder in Gesellschaftsrechten besteht.

Der Ansatz eines höheren Werts ist zulässig. Die Teilwerte der einzelnen Wirtschaftsgüter dürfen nicht überschritten werden.

(2) Liegen die in Absatz 1 genannten Voraussetzungen nicht vor, sind die übergegangenen Wirtschaftsgüter mit dem Wert der für die Übertragung gewährten Gegenleistung anzusetzen. Wird eine Gegenleistung nicht gewährt, sind die Wirtschaftsgüter mit dem Teilwert anzusetzen.

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Zitierungen von § 11 UmwStG 2002

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 11 UmwStG 2002 verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in UmwStG 2002 selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 15 UmwStG 2002 Aufspaltung, Abspaltung und Teilübertragung auf andere Körperschaften
... oder durch Teilübertragung auf andere Körperschaften über, gelten die §§ 11 bis 13 vorbehaltlich des § 16 entsprechend, wenn auf die Übernehmerinnen ein Teilbetrieb ... auf den steuerlichen Übertragungsstichtag aufzustellen. (3) § 11 Abs. 1 ist auf Mitunternehmeranteile und Beteiligungen im Sinne des Absatzes 1 nicht anzuwenden, ... die kein Teilbetrieb sind, erworben oder aufgestockt worden sind. § 11 Abs. 1 ist ebenfalls nicht anzuwenden, wenn durch die Spaltung die Veräußerung an ... werden. Bei der Trennung von Gesellschafterstämmen setzt die Anwendung des § 11 Abs. 1 außerdem voraus, dass die Beteiligungen an der übertragenden Körperschaft ...
§ 19 UmwStG 2002 Gewerbesteuer bei Vermögensübergang auf eine andere Körperschaft
... Körperschaft auf eine andere Körperschaft über, so gelten die §§ 11 bis 13 und 15 auch für die Ermittlung des Gewerbeertrags. (2) Für die ...


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