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Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 13.02.2009 aufgehoben

§ 13 - Verordnung über die Laufbahn und Ausbildung für den Amtsgehilfendienst in der Bundeswehrverwaltung (LA-ADBWVV)

V. v. 13.03.2002 BGBl. I S. 1073; aufgehoben durch § 57 G. v. 12.02.2009 BGBl. I S. 284
Geltung ab 21.03.2002; FNA: 2030-7-18-1 Beamte
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§ 13 Gliederung des Vorbereitungsdienstes



Die Ausbildung wird wie folgt in zwei Abschnitten durchgeführt:

1.
praktische Ausbildung bei Dienststellen im Geschäftsbereich der Einstellungsbehörde 5 1/2 Monate und

2.
Lehrgang an einer Bundeswehrverwaltungsschule 1/2 Monat.