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Zitierungen von § 1b GrSiDAV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 1b GrSiDAV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in GrSiDAV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 2 GrSiDAV Verfahren bei den Auskunftsstellen und der Datenstelle der Rentenversicherung (vom 01.01.2017)
...  (7) Die Bundesagentur für Arbeit gleicht die ihr übermittelten Daten nach § 1b Abs. 1 mit den bei ihr gespeicherten Daten ab zur Feststellung der Dauer des Bezugs und der ...
§ 3 GrSiDAV Anforderungen an die Datenübermittlung (vom 01.01.2017)
... hinsichtlich der ihnen von der Kopfstelle übermittelten Datensätze nach § 1b Abs. 2. (3) Die Auskunftsstellen, die Datenstelle der Rentenversicherung und die ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

6. SGB IV-Änderungsgesetz (6. SGB IV-ÄndG)
G. v. 11.11.2016 BGBl. I S. 2500
Artikel 22 6. SGB IV-ÄndG Folgeänderungen
... Wörter „der Träger" gestrichen. 2. In § 1 Absatz 2, § 1b Absatz 1 Satz 1 Nummer 2, § 3 Absatz 2 Satz 1 und 3 Nummer 1 sowie Absatz 3 werden jeweils ...

Erste Verordnung zur Änderung der Grundsicherungs-Datenabgleichsverordnung
V. v. 21.02.2012 BGBl. I S. 309
Artikel 1 1. GrSiDAVÄndV
... des vorangegangenen Abgleichs nicht oder nur unwesentlich abweichen." 2. § 1b wird wie folgt geändert: a) Absatz 1 wird wie folgt geändert:  ...

Gesetz zur Fortentwicklung der Grundsicherung für Arbeitsuchende
G. v. 20.07.2006 BGBl. I S. 1706
Artikel 14 ArbGrdFortG Änderung der Grundsicherungs-Datenabgleichsverordnung
... 3 und 4 werden aufgehoben. 2. Nach § 1 werden folgende §§ 1a und 1b eingefügt: „§ 1a Verfahren bei den zugelassenen kommunalen ... erhalten haben. § 1 Abs. 1 Satz 2 und Abs. 2 gelten entsprechend. § 1b Verfahren bei der Kopfstelle (1) Die Kopfstelle 1. übermittelt der ... Die Bundesagentur für Arbeit gleicht die ihr übermittelten Daten nach § 1b Abs. 1 mit den bei ihr gespeicherten Daten ab zur Feststellung der Dauer des Bezugs und der ... eingefügt und die Angabe „§ 1 Abs. 4 Satz 1" durch die Angabe „§ 1b Abs. 2" ersetzt. 5. § 5 wird wie folgt geändert: a) Dem ...

Zweite Verordnung zur Änderung der Grundsicherungs-Datenabgleichsverordnung
V. v. 06.10.2016 BGBl. I S. 2240
Artikel 1 2. GrSiDAVÄndV Änderung der Grundsicherungs-Datenabgleichsverordnung
... gelebt haben. § 1 Absatz 1 Satz 2 und Absatz 2 gilt entsprechend." 3. § 1b Absatz 2 wird wie folgt gefasst: „(2) Die Kopfstelle übermittelt der ...