Wahlordnung zum Bundespersonalvertretungsgesetz (BPersVWO)

neugefasst durch B. v. 01.12.1994 BGBl. I S. 3653; zuletzt geändert durch Artikel 23 G. v. 09.06.2021 BGBl. I S. 1614
Geltung ab 26.09.1974; FNA: 2035-4-2 Personalvertretungsrecht
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Erster Teil Wahl des Personalrates
Erster Abschnitt Gemeinsame Vorschriften über Vorbereitung und Durchführung der Wahl
§ 1 Wahlvorstand, Wahlhelfer
§ 2 Feststellung der Beschäftigtenzahl, Wählerverzeichnis
§ 3 Einsprüche gegen das Wählerverzeichnis
§ 4 Vorabstimmungen
§ 5 Ermittlung der Zahl der zu wählenden Personalratsmitglieder, Verteilung der Sitze auf die Gruppen
§ 6 Wahlausschreiben
§ 7 Wahlvorschläge, Einreichungsfrist
§ 8 Inhalt der Wahlvorschläge
§ 9 Sonstige Erfordernisse
§ 10 Behandlung der Wahlvorschläge durch den Wahlvorstand, ungültige Wahlvorschläge
§ 11 Nachfrist für die Einreichung von Wahlvorschlägen
§ 12 Bezeichnung der Wahlvorschläge
§ 13 Bekanntmachung der Wahlvorschläge
§ 14 Sitzungsniederschriften
§ 15 Ausübung des Wahlrechts, Stimmzettel, ungültige Stimmabgabe
§ 16 Wahlhandlung
§ 17 Schriftliche Stimmabgabe
§ 18 Behandlung der schriftlich abgegebenen Stimmen
§ 19 Stimmabgabe bei Nebenstellen und Teilen von Dienststellen
§ 19a Sonderregelungen für die Personalratswahl 2020
§ 20 Feststellung des Wahlergebnisses
§ 21 Wahlniederschrift
§ 22 Benachrichtigung der gewählten Bewerber
§ 23 Bekanntmachung des Wahlergebnisses
§ 24 Aufbewahrung der Wahlunterlagen
Zweiter Abschnitt Besondere Vorschriften für die Wahl mehrerer Personalratsmitglieder oder Gruppenvertreter
Erster Unterabschnitt Wahlverfahren bei Vorliegen mehrerer Wahlvorschläge (Verhältniswahl)
§ 25 Voraussetzungen für Verhältniswahl, Stimmzettel, Stimmabgabe
§ 26 Ermittlung der gewählten Gruppenvertreter bei Gruppenwahl
§ 27 Ermittlung der gewählten Gruppenvertreter bei gemeinsamer Wahl
Zweiter Unterabschnitt Wahlverfahren bei Vorliegen eines Wahlvorschlages (Personenwahl)
§ 28 Voraussetzungen für Personenwahl, Stimmzettel, Stimmabgabe
§ 29 Ermittlung der gewählten Bewerber
Dritter Abschnitt Besondere Vorschriften für die Wahl eines Personalratsmitgliedes oder eines Gruppenvertreters (Personenwahl)
§ 30 Voraussetzungen für Personenwahl, Stimmzettel, Stimmabgabe, Wahlergebnis
Vierter Abschnitt Wahl der Vertreter der nichtständig Beschäftigten
§ 31 (aufgehoben)
Zweiter Teil Wahl des Bezirkspersonalrates
§ 32 Entsprechende Anwendung der Vorschriften über die Wahl des Personalrates
§ 33 Leitung der Wahl
§ 34 Feststellung der Beschäftigtenzahl, Wählerverzeichnis
§ 35 Ermittlung der Zahl der zu wählenden Bezirkspersonalratsmitglieder, Verteilung der Sitze auf die Gruppen
§ 36 Gleichzeitige Wahl
§ 37 Wahlausschreiben
§ 38 Bekanntmachungen des Bezirkswahlvorstandes
§ 39 Sitzungsniederschriften
§ 40 Stimmabgabe, Stimmzettel
§ 41 Feststellung und Bekanntmachung des Wahlergebnisses
Dritter Teil Wahl des Hauptpersonalrates
§ 42 Entsprechende Anwendung der Vorschriften über die Wahl des Bezirkspersonalrates
§ 43 Leitung der Wahl
§ 44 Durchführung der Wahl nach Bezirken
Vierter Teil Wahl des Gesamtpersonalrates
§ 45 Entsprechende Anwendung der Vorschriften über die Wahl des Personalrates
Fünfter Teil Wahl der Jugend- und Auszubildendenvertreter
§ 46 Vorbereitung und Durchführung der Wahl der Jugend- und Auszubildendenvertretung
§ 47 Wahl der Jugend- und Auszubildendenstufenvertretungen
Sechster Teil Besondere Verwaltungszweige
§ 48 (aufgehoben)
§ 49 Personalvertretungen im Bundesnachrichtendienst
§ 49a (weggefallen)
§ 50 Wahl einer Personalvertretung im Inland durch Beschäftigte in Dienststellen des Bundes im Ausland
§ 51 Vertrauensperson der lokal Beschäftigten (§ 120 des Gesetzes)
Siebter Teil Schlußvorschriften
§ 52 Berechnung von Fristen
§ 53 Übergangsregelung
§ 54 (Inkrafttreten)


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