interne Verweise
Zitate in ÄnderungsvorschriftenFünfte Verordnung zur Änderung der Wahlordnung zum Bundespersonalvertretungsgesetz
V. v. 24.04.2020 BAnz AT 28.04.2020 V1
Gesetz zur Novellierung des Bundespersonalvertretungsgesetzes
G. v. 09.06.2021 BGBl. I S. 1614
Artikel 23 BPersVGNG Änderung der Wahlordnung zum Bundespersonalvertretungsgesetz ... (§ 17 Absatz 6 des Gesetzes) oder". b) In Nummer 3 wird die Angabe „ § 6 Abs. 3" durch die Angabe „§ 7" ersetzt. 5. § 5 Absatz 1 Satz ... auf die Gruppen nach dem Höchstzahlverfahren (Absätze 2 und 3)." 6. In § 6 Absatz 2 Nummer 7a wird die Angabe „§ 19 Abs. 9" durch die Angabe „§ 20 Absatz 5" ... 19 Satz 1 wird wie folgt geändert: a) In Nummer 1 werden die Wörter „ § 6 Abs. 2 Satz 1 Halbsatz 2" durch die Wörter „§ 6 Absatz 1 Satz 2" ersetzt. ... werden die Wörter „§ 6 Abs. 2 Satz 1 Halbsatz 2" durch die Wörter „ § 6 Absatz 1 Satz 2" ersetzt. b) In Nummer 2 wird die Angabe „§ 6 Abs. 3" ... „§ 6 Absatz 1 Satz 2" ersetzt. b) In Nummer 2 wird die Angabe „ § 6 Abs. 3" durch die Angabe „§ 7" ersetzt. 9. § 31 wird ... der Wahl der Jugend- und Auszubildendenvertreter gelten die §§ 1 bis 3, 6 bis 25, 28 und 30 entsprechend mit der Abweichung, dass sich die Zahl der zu wählenden ...
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