interne Verweise
Zitate in ÄnderungsvorschriftenGesetz zur Novellierung des Bundespersonalvertretungsgesetzes
G. v. 09.06.2021 BGBl. I S. 1614
Artikel 23 BPersVGNG Änderung der Wahlordnung zum Bundespersonalvertretungsgesetz ... b) In Nummer 3 wird die Angabe „§ 6 Abs. 3" durch die Angabe „ § 7 " ersetzt. 5. § 5 Absatz 1 Satz 2 wird wie folgt gefasst: ... b) In Nummer 2 wird die Angabe „§ 6 Abs. 3" durch die Angabe „ § 7 " ersetzt. 9. § 31 wird aufgehoben. 10. In § 35 Absatz 2 wird ... der Wahl der Jugend- und Auszubildendenvertreter gelten die §§ 1 bis 3, 6 bis 25, 28 und 30 entsprechend mit der Abweichung, dass sich die Zahl der zu wählenden ...
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/38/v385.htm