... der Wahl der Jugend- und Auszubildendenvertreter gelten die §§ 1 bis 3, 6 bis 25, 28 und 30 entsprechend mit der Abweichung, dass sich die Zahl der zu wählenden ...
... 2 Satz 2 und 3" ersetzt. 3. In § 2 Absatz 1 Satz 2 wird die Angabe „ § 13 " durch die Angabe „§ 14" ersetzt. 4. § 4 Absatz 1 Satz 1 wird ... der Wahl der Jugend- und Auszubildendenvertreter gelten die §§ 1 bis 3, 6 bis 25, 28 und 30 entsprechend mit der Abweichung, dass sich die Zahl der zu wählenden ...