... der Wahl der Jugend- und Auszubildendenvertreter gelten die §§ 1 bis 3, 6 bis 25, 28 und 30 entsprechend mit der Abweichung, dass sich die Zahl der zu wählenden ...
... 3. In § 2 Absatz 1 Satz 2 wird die Angabe „§ 13" durch die Angabe „ § 14 " ersetzt. 4. § 4 Absatz 1 Satz 1 wird wie folgt geändert: a) ... der Wahl der Jugend- und Auszubildendenvertreter gelten die §§ 1 bis 3, 6 bis 25, 28 und 30 entsprechend mit der Abweichung, dass sich die Zahl der zu wählenden ...