interne Verweise
Zitate in ÄnderungsvorschriftenGesetz zur Novellierung des Bundespersonalvertretungsgesetzes
G. v. 09.06.2021 BGBl. I S. 1614
Artikel 23 BPersVGNG Änderung der Wahlordnung zum Bundespersonalvertretungsgesetz ... § 6 Absatz 2 Nummer 7a wird die Angabe „§ 19 Abs. 9" durch die Angabe „ § 20 Absatz 5" ersetzt. 7. In § 8 Absatz 3 Satz 1 wird die Angabe „§ 19 ... 3 Satz 1 wird die Angabe „§ 19 Abs. 4, 5 und 6" durch die Wörter „ § 20 Absatz 1 bis 3" ersetzt. 8. § 19 Satz 1 wird wie folgt geändert: a) ... mit § 19 Abs. 9" durch die Wörter „§ 89 Absatz 2 in Verbindung mit § 20 Absatz 5" ersetzt. 12. § 46 wird wie folgt geändert: a) ... der Wahl der Jugend- und Auszubildendenvertreter gelten die §§ 1 bis 3, 6 bis 25, 28 und 30 entsprechend mit der Abweichung, dass sich die Zahl der zu wählenden ...
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