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Zitierungen von § 51 BPersVWO

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 51 BPersVWO verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in BPersVWO selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Novellierung des Bundespersonalvertretungsgesetzes
G. v. 09.06.2021 BGBl. I S. 1614
Artikel 23 BPersVGNG Änderung der Wahlordnung zum Bundespersonalvertretungsgesetz
... wie folgt gefasst: „§ 48 (weggefallen)". c) Die Angabe zu § 51 wird wie folgt gefasst: „§ 51 Vertrauensperson der lokal ... c) Die Angabe zu § 51 wird wie folgt gefasst: „ § 51 Vertrauensperson der lokal Beschäftigten (§ 120 des Gesetzes)". 2. In ... Satz 1" durch die Wörter „§ 121 Absatz 3 Satz 1" ersetzt. 16. § 51 wird wie folgt geändert: a) Die Überschrift wird wie folgt gefasst:  ... geändert: a) Die Überschrift wird wie folgt gefasst: „ § 51 Vertrauensperson der lokal Beschäftigten (§ 120 des Gesetzes)". b) Die ...
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