Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 08.08.2019 aufgehoben

Eingangsformel - Personalaktenverordnung Soldaten (SPersAV)

V. v. 31.08.1995 BGBl. I S. 1159; aufgehoben durch Artikel 34 G. v. 04.08.2019 BGBl. I S. 1147
Geltung ab 27.09.1995; FNA: 51-1-24 Rechtsstellung der Soldaten
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Eingangsformel



Auf Grund des § 29 Abs. 9 und des § 72 Abs. 2 Nr. 3 des Soldatengesetzes, die durch Artikel 5 Nr. 3 des Gesetzes vom 11. Juni 1992 (BGBl. I S. 1030) eingefügt worden sind, verordnet das Bundesministerium der Verteidigung:



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