Das Modulationsgesetz vom 2. Mai 2002 (BGBl. I S. 1527) wird mit Ablauf des 31. Dezember 2004 aufgehoben.
Für Direktzahlungen, die für die Kalenderjahre 2003 und 2004 gewährt worden sind oder gewährt werden, ist das in §
1 genannte Gesetz weiter anzuwenden.