Gesetz zur Aufhebung des Modulationsgesetzes (ModGAufhG k.a.Abk.)

Artikel 5 G. v. 21.07.2004 BGBl. I S. 1763, 1774
Geltung ab 01.08.2004; FNA: 7847-22/1 Sonstige Marktordnungsvorschriften, EWG-Durchführungsbestimmungen
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§ 1
§ 2

§ 1


§ 1 wird in 1 Vorschrift zitiert

Das Modulationsgesetz vom 2. Mai 2002 (BGBl. I S. 1527) wird mit Ablauf des 31. Dezember 2004 aufgehoben.

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§ 2



Für Direktzahlungen, die für die Kalenderjahre 2003 und 2004 gewährt worden sind oder gewährt werden, ist das in § 1 genannte Gesetz weiter anzuwenden.



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