Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 31.12.2011 aufgehoben

§ 1 - Nahverkehrszügeverordnung (SchwbNV)

V. v. 30.09.1994 BGBl. I S. 2962; aufgehoben durch Artikel 20a G. v. 22.12.2011 BGBl. I S. 3057
Geltung ab 22.10.1994; FNA: 871-1-15 Eingliederung Behinderter
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§ 1 Züge des Nahverkehrs



Züge des Nahverkehrs im Sinne des § 147 Abs. 1 Nr. 5 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch sind Züge mit folgenden Zuggattungsbezeichnungen:

1.
Regionalbahn (RB),

2.
Stadtexpress (SE),

3.
Regionalexpress (RE),

4.
Schnellzug (D),

5.
InterRegio (IR),



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