Zuschlagpflichtige Züge des Nahverkehrs im Sinne des §
145 Abs. 1 Satz 1 zweiter Halbsatz des
Neunten Buches Sozialgesetzbuch sind Züge mit folgenden Zuggattungsbezeichnungen:
- 1.
- Schnellzug (D),
- 2.
- InterRegio (IR),
soweit diese Züge nicht zuschlagfrei sind.