Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 31.12.2011 aufgehoben

§ 2 - Nahverkehrszügeverordnung (SchwbNV)

V. v. 30.09.1994 BGBl. I S. 2962; aufgehoben durch Artikel 20a G. v. 22.12.2011 BGBl. I S. 3057
Geltung ab 22.10.1994; FNA: 871-1-15 Eingliederung Behinderter
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§ 2 Zuschlagpflichtige Züge des Nahverkehrs



Zuschlagpflichtige Züge des Nahverkehrs im Sinne des § 145 Abs. 1 Satz 1 zweiter Halbsatz des Neunten Buches Sozialgesetzbuch sind Züge mit folgenden Zuggattungsbezeichnungen:

1.
Schnellzug (D),

2.
InterRegio (IR),

soweit diese Züge nicht zuschlagfrei sind.



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