Bezirkspersonalräte werden bei folgenden, den Behörden der Mittelstufe nach §
6 Abs. 2 Satz 2 des
Bundespersonalvertretungsgesetzes entsprechenden militärischen Dienststellen gebildet:
- 1.
- Streitkräfteunterstützungskommando,
- 2.
- Streitkräfteamt,
- 3.
- Sanitätsführungskommando,
- 4.
- (aufgehoben)
- 5.
- (aufgehoben)
- 6.
- Heeresamt,
- 7.
- Luftwaffenamt,
- 8.
- Marineamt,
- 9.
- Sanitätsamt der Bundeswehr,
- 10.
- Heeresführungskommando,
- 11.
- (aufgehoben)
- 12.
- Luftwaffenführungskommando.
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Verordnung zur Neuordnung der Bezirkspersonalräte bei militärischen Dienststellen
V. v. 21.08.2012 BGBl. I S. 1804