Eingangsformel - Verordnung zu § 1 Abs. 1 des Bundespolizeibeamtengesetzes (BPolBG§1Abs1V k.a.Abk.)

V. v. 09.07.2003 BGBl. I S. 1338, 1585; zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 09.10.2008 BGBl. I S. 1994
Geltung ab 17.07.2003; FNA: 2030-6-16-3 Beamte
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Eingangsformel



Auf Grund des § 1 Abs. 1 des Bundespolizeibeamtengesetzes vom 3. Juni 1976 (BGBl. I S. 1357) das zuletzt durch Artikel 3 des Gesetzes vom 29. Juni 1998 (BGBl. I S. 1666) geändert worden ist, verordnet das Bundesministerium des Innern:



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