§ 2 - Verordnung zu § 1 Abs. 1 des Bundespolizeibeamtengesetzes (BPolBG§1Abs1V k.a.Abk.)

V. v. 09.07.2003 BGBl. I S. 1338, 1585; zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 09.10.2008 BGBl. I S. 1994
Geltung ab 17.07.2003; FNA: 2030-6-16-3 Beamte
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§ 2 Inkrafttreten



Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.



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