Zitierungen von § 9 BilKoUmV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 9 BilKoUmV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in BilKoUmV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 12 BilKoUmV Fälligkeit der Umlageforderungen
... wenn nicht die Bundesanstalt im Einzelfall einen späteren Zeitpunkt bestimmt; § 9 Abs. 4 und 5 Satz 6 bleibt ...
§ 14 BilKoUmV Übergangsbestimmungen (vom 01.07.2021)
... Auf die Umlageerhebung für das Jahr 2005 sind die §§ 5 und 9 mit folgenden Maßgaben anzuwenden: 1. Abweichend von § 5 ist Stichtag ... Kosten im Sinn der Nummer 2, die auf die Vorauszahlungspflichtigen umzulegen sind, ist § 9 Abs. 3 auf der Grundlage der Börsenumsätze des Jahres 2004 anzuwenden. 5. Der nach ... Bundesanstalt zu bestimmen ist. (2) Auf die Umlageerhebung für das Jahr 2006 ist § 9 mit folgenden Maßgaben anzuwenden: 1. Vorauszahlungspflichtig ist, wer im Jahr ... war. 2. Für die Verteilung der voraussichtlichen Kosten im Sinn des § 9 Abs. 1 Satz 2 , die auf die einzelnen Vorauszahlungspflichtigen umzulegen sind, ist § 9 Abs. 3 auf der ... des § 9 Abs. 1 Satz 2, die auf die einzelnen Vorauszahlungspflichtigen umzulegen sind, ist § 9 Abs. 3 auf der Grundlage der Börsenumsätze des Jahres 2004 anzuwenden. (3) § 1 ... 1. Juli 2021 geltenden Fassung ist erstmals auf die Umlagefestsetzung sowie -vorauszahlung nach § 9 Absatz 5 für das Umlagejahr 2021 ...
 
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Zitate in Änderungsvorschriften

Erste Verordnung zur Änderung der Bilanzkontrollkosten-Umlageverordnung
V. v. 27.10.2006 BGBl. I S. 2402
Artikel 1 1. BilKoUmVÄndV
... Jahresrechnung durch den Verwaltungsrat der Bundesanstalt" ersetzt. 2. In § 9 Abs. 2 und 3 Satz 1 wird jeweils das Wort „abgerechneten" durch das Wort ...

Finanzmarktintegritätsstärkungsgesetz (FISG)
G. v. 03.06.2021 BGBl. I S. 1534
Artikel 25 FISG Änderung der Bilanzkontrollkosten-Umlageverordnung
... 1. Juli 2021 geltenden Fassung ist erstmals auf die Umlagefestsetzung sowie -vorauszahlung nach § 9 Absatz 5 für das Umlagejahr 2021 ...

Zweite Verordnung zur Änderung der Bilanzkontrollkosten-Umlageverordnung
V. v. 21.11.2007 BGBl. I S. 2606
Artikel 1 2. BilKoUmVÄndV
... „15 000 Euro" durch die Angabe „40 000 Euro" ersetzt. 3. § 9 wird wie folgt geändert: a) Absatz 1 wird wie folgt geändert:  ...


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