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Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 24.04.2006 aufgehoben

§ 4 - Hopfen-Umstellungsbeihilfeverordnung (HopfUBeihV k.a.Abk.)

§ 4 Beihilfeantrag



Der Beihilfeantrag ist in dreifacher Ausfertigung bis spätestens zum 1. November des jeweiligen Jahres bei der Landesstelle schriftlich einzureichen. Dem Antrag ist eine Aufstellung über die bis zur Antragstellung vollzogenen Umstellungsmaßnahmen und die entstandenen Kosten getrennt für jedes Mitglied beizufügen.

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Zitierungen von § 4 Hopfen-Umstellungsbeihilfeverordnung

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 4 HopfUBeihV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in HopfUBeihV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 2 HopfUBeihV Beihilfevoraussetzungen
... Rechtsakte für die Beihilfegewährung nach näherer Bestimmung der §§ 3, 4 und 5 auf Antrag gewährt. (2) Scheidet ein an den Maßnahmen zur ...
§ 8 HopfUBeihV Muster, Vordrucke
... den nach § 3 Abs. 1 einzureichenden Umstellungsplan, den Beihilfeantrag nach § 4 , den Antrag auf Gewährung einer Anzahlung nach § 5 Abs. 1 Satz 2 sowie den nach § 5 ...