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Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 31.12.2009 aufgehoben

§ 2 - Gesetz zur Änderung der Grenze des Freihafens Emden (FrHfEmdGrÄndG k.a.Abk.)

G. v. 19.12.2000 BGBl. I S. 1762; aufgehoben durch § 1 G. v. 07.07.2009 BGBl. I S. 1713
Geltung ab 23.12.2000; FNA: 613-9 Zölle
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§ 2 Optionsfläche



Das Bundesministerium der Finanzen kann bis zum 31. Dezember 2008 durch Rechtsverordnung den Freihafen um die im Folgenden bezeichnete Optionsfläche oder Teile dieser Fläche erweitern. Die nördliche Begrenzung der Optionsfläche beginnt dort, wo die Grenze an der Ostseite des Freihafens rechtwinklig zum Gleistor Gleis Nr. 12 abbiegt. Von hier verläuft sie 15 m in südöstlicher Richtung, biegt dann nach Osten ab, um nach 145,9 m rechtwinklig nach Süden weiterzuführen, wo sie nach 20,7 m wiederum im rechten Winkel abbiegt und einer Linie im Abstand von 6 m parallel zur Achse des nördlichen zum Containerterminal führenden Gleises (Nr. 12) folgt. Nach 133,8 m knickt die Grenze um etwa 115° südlich ab, kreuzt in ihrem Verlauf die beiden nördlichen Gleise (Nr. 12 und 11), die Straße zum Nordkai und das südlich der Containerbrücke führende Gleis (Nr. 14) und stößt dann nach 105,7 m auf die nördliche Begrenzung der zweiten Zufahrt zum Nordkai. Dort führt sie etwa 14 m entlang dieser Begrenzung in südwestlicher Richtung, überquert im rechten Winkel diese Zufahrt und wendet sich von der südlichen Zufahrtsbegrenzung im Winkel von 20° nach Südosten. Nach 38,7 m biegt sie im Winkel von 249° nach Südost ab, um auf einen Schnittpunkt zu laufen, der durch diese Linie mit der Wasserlinie des westlichen Ufers des Jarssumer Hafens gebildet wird. Von dort folgt sie der Wasserlinie der Uferböschung (geneigtes Uferdeckwerk) auf einer Länge von 115 m in südwestlicher Richtung, verlässt im geradlinigen Verlauf diese Linie und schwenkt dann bei einem Abstand von 21 m vor der nördlichen Uferböschung des Neuen Binnenhafens nach Westen, um parallel zu dieser bis zum Schnittpunkt mit der südöstlichen Freihafenbegrenzung zu laufen. Die westliche Begrenzung der Optionsfläche ist mit der Grenze an der Ostseite des Freihafens identisch. Die umschlossene Optionsfläche beträgt etwa 8,7 ha, davon sind etwa 7,8 ha Landfläche. Die Optionsfläche ist in der Anlage durch eine rot gestrichelte Linie gekennzeichnet.

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