§ 64a Anzeigepflicht
Wer den Betrieb einer öffentlichen Waage anfängt oder einstellt, hat dies der zuständigen Behörde unverzüglich anzuzeigen.
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interne Verweise§ 74 EichO Ordnungswidrigkeiten (vom 17.06.2011) ... Betriebspersonal beschäftigt oder selbst die Waage bedient, 25. entgegen § 64a eine Anzeige nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig erstattet, ...
Zitate in ÄnderungsvorschriftenFünfte Verordnung zur Änderung der Eichordnung
V. v. 06.06.2011 BGBl. I S. 1035
Artikel 1 5. EichOÄndV Änderung der Eichordnung ... Wäger" durch das Wort „Betriebspersonals" ersetzt. 8. § 64a wird wie folgt geändert: a) Die Absatzbezeichnung „(1)" wird ... Betriebspersonal beschäftigt oder selbst die Waage bedient, 25. entgegen § 64a eine Anzeige nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig erstattet, ...
Vierte Verordnung zur Änderung der Eichordnung
V. v. 08.02.2007 BGBl. I S. 70
Artikel 1 4. EOÄndV ... Waagen § 64 Pflichten des Inhabers einer öffentlichen Waage § 64a Anzeigepflicht § 64b Untersagung des Betriebs von öffentlichen Waagen § ...
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