Bundesrecht - tagaktuell konsolidiert - alle Fassungen seit 2006
Vorschriftensuche
 

Zitierungen von § 7h Eichordnung

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 7h EichO verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in EichO selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 6 EichO Aufstellung, Gebrauch und Wartung (vom 13.02.2007)
... ein Meßgerät nach § 25 Abs. 1 des Eichgesetzes, nach den §§ 1 bis 3 und 7h oder § 7b dieser Verordnung verwendet oder bereithält, muß 1. das ... ein Messgerät nach § 25 Abs. 1 des Eichgesetzes oder nach den §§ 2 bis 3 und 7h oder 7b dieser Verordnung verwendet, darf Fehlergrenzen nicht planmäßig zu seinem ...
§ 12 EichO Allgemeines (vom 17.06.2011)
... in dem das Messgerät zuletzt geeicht wurde. (5) Bei Messgeräten nach § 7h beginnt die erste Gültigkeitsdauer der Eichung mit Ablauf des Kalenderjahres, in dem die ...
§ 31 EichO Nacheichung (vom 13.02.2007)
... die bei ihrer Ersteichung gegolten haben. (1a) Messgeräte nach § 7h können nachgeeicht werden, wenn sie die Eichfehlergrenzen einhalten und den sonstigen ...
§ 32 EichO Befundprüfung (vom 13.02.2007)
... Anforderungen der Zulassung entspricht. (1a) Bei Messgeräten nach § 7h wird durch die Befundprüfung festgestellt, ob sie die Verkehrsfehlergrenzen einhalten und den ...
§ 33 EichO Fehlergrenzen (vom 13.02.2007)
... bei der Zulassung nichts anderes bestimmt wird. (6) Bei Messgeräten nach § 7h entsprechen die Eichfehlergrenzen den Fehlergrenzen der entsprechenden messgerätespezifischen ...
§ 77 EichO Übergangsvorschriften (vom 17.06.2011)
... Messgeräte nach § 7h , die den bis zum 12. Februar 2007 geltenden Vorschriften entsprechen, dürfen bis zum Ablauf ... (2) Vor dem 13. Februar 2007 allgemein zur Eichung zugelassene Messgeräte nach § 7h können bis zum 30. Oktober 2016 nach den bis zum 12. Februar 2007 geltenden Vorschriften in ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Fünfte Verordnung zur Änderung der Eichordnung
V. v. 06.06.2011 BGBl. I S. 1035
Artikel 1 5. EichOÄndV Änderung der Eichordnung
... wie folgt geändert: 1. § 7f Absatz 3 wird aufgehoben. 2. In § 7h wird nach den Wörtern „mit Ausnahme der Ausschankmaße nach § 3a" die ... in dem das Messgerät zuletzt geeicht wurde. (5) Bei Messgeräten nach § 7h beginnt die erste Gültigkeitsdauer der Eichung mit Ablauf des Kalenderjahres, in dem die ...

Vierte Verordnung zur Änderung der Eichordnung
V. v. 08.02.2007 BGBl. I S. 70
Artikel 1 4. EOÄndV
... wird die Angabe „§§ 1 bis 3" durch die Angabe „§§ 1 bis 3 und 7h " ersetzt. b) In Absatz 1a wird die Angabe „§§ 2, 3" durch ... 1a wird die Angabe „§§ 2, 3" durch die Angabe „§§ 2 bis 3 und 7h " ersetzt. 6. Dem § 7d Abs. 6 Satz 2 werden die Wörter „, zu ... 1 folgender Absatz 1a eingefügt: „(1a) Bei Messgeräten nach § 7h beginnt die erste Gültigkeitsdauer der Eichung mit dem Jahr, in dem die ... Absatz 1 folgender Absatz 1a eingefügt: „(1a) Messgeräte nach § 7h können nachgeeicht werden, wenn sie die Eichfehlergrenzen einhalten und den sonstigen ... 1 folgender Absatz 1a eingefügt: „(1a) Bei Messgeräten nach § 7h wird durch die Befundprüfung festgestellt, ob sie die Verkehrsfehlergrenzen einhalten und den ... 33 wird folgender Absatz 6 angefügt: „(6) Bei Messgeräten nach § 7h entsprechen die Eichfehlergrenzen den Fehlergrenzen der entsprechenden messgerätespezifischen ... „§ 77 Übergangsvorschriften (1) Messgeräte nach § 7h , die den bis zum 12. Februar 2007 geltenden Vorschriften entsprechen, dürfen bis zum Ablauf ... (2) Vor dem 13. Februar 2007 allgemein zur Eichung zugelassene Messgeräte nach § 7h können bis zum 30. Oktober 2016 nach den bis zum 12. Februar 2007 geltenden Vorschriften in ...