Zitierungen von § 7d Eichordnung

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 7d EichO verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in EichO selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 7e EichO Gegenseitige Anerkennung
... im Geltungsbereich dieser Verordnung nach § 7d als geeicht gekennzeichneten nichtselbsttätigen Waage steht eine nichtselbsttätige Waage ... Waage gleich, die in einem anderen Staat rechtmäßig mit den in § 7d vorgeschriebenen Zeichen versehen worden ...
§ 74 EichO Ordnungswidrigkeiten (vom 17.06.2011)
... Waagen in Betrieb nimmt, verwendet oder bereithält, 17b. entgegen § 7d Abs. 3 Zeichen anbringt, 17c. entgegen § 7d Abs. 5 Satz 1 oder § 7m Abs. 5 ... 17b. entgegen § 7d Abs. 3 Zeichen anbringt, 17c. entgegen § 7d Abs. 5 Satz 1 oder § 7m Abs. 5 Satz 1 Kennzeichnungen anbringt, 17d. einer ...
Anhang D EichO (zu den §§ 5, 7d, 13, 24, 25, 34, 35, 59, 68 und 72) Verzeichnis der Stempel und Zeichen (vom 17.06.2011)
Anlage 9 EichO Nichtselbsttätige Waagen (vom 17.06.2011)
... Waagen müssen so beschaffen sein, daß diese Aufschriften und die Zeichen nach § 7d Abs. 1 entsprechend den Bestimmungen von Anhang IV Nummer 1.2 bis 1.5 dieser Richtlinie angebracht ... oder sein in der Gemeinschaft ansässiger Bevollmächtigter hat die Zeichen nach § 7d Abs. 1 Nr. 1 und 2 anzubringen sowie eine schriftliche Konformitätserklärung ... deren Übereinstimmung mit den Anforderungen festgestellt worden ist, ihre Kennummer (§ 7d Abs. 1 Nr. 3) anzubringen oder anbringen zu lassen und eine Konformitätsbescheinigung ... der Gemeinschaft ansässiger Bevollmächtigter hat an jeder Waage die Zeichen nach § 7d Abs. 1 anzubringen und eine schriftliche Konformitätserklärung auszustellen.  ... die EG-Eichung durch eine benannte Stelle wählen. 4.5.6 Die Zeichen nach § 7d Abs. 1 Nr. 1 und 2 sind nach Beendigung der zweiten Stufe zusammen mit der Kennummer der benannten ...
 
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Zitate in Änderungsvorschriften

Vierte Verordnung zur Änderung der Eichordnung
V. v. 08.02.2007 BGBl. I S. 70
Artikel 1 4. EOÄndV
... Verwendung und Bereithaltung § 7c Zulassung, Eichung und Anforderungen § 7d Kennzeichnung der nichtselbsttätigen Waagen § 7e Gegenseitige Anerkennung ... durch die Angabe „§§ 2 bis 3 und 7h" ersetzt. 6. Dem § 7d Abs. 6 Satz 2 werden die Wörter „, zu entwerten oder unkenntlich zu machen" ... 74 wird wie folgt geändert: a) In Nummer 17c wird nach der Angabe „§ 7d Abs. 5 Satz 1" die Angabe „oder § 7m Abs. 5 Satz 1" eingefügt.  ...


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