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Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 13.02.2009 aufgehoben

§ 1 - Verordnung über die Laufbahn und Ausbildung für den einfachen Lagerverwaltungsdienst in der Bundeswehrverwaltung (LA-eLDBWVV)

V. v. 13.03.2002 BGBl. I S. 1077; aufgehoben durch § 57 G. v. 12.02.2009 BGBl. I S. 284
Geltung ab 21.03.2002; FNA: 2030-7-19-1 Beamte
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§ 1 Laufbahnämter



(1) Die Laufbahn des einfachen Lagerverwaltungsdienstes in der Bundeswehrverwaltung umfasst den Vorbereitungsdienst, die Probezeit und alle Ämter dieser Laufbahn.

(2) Die Beamtinnen und Beamten führen in der Laufbahn folgende Dienst- und Amtsbezeichnungen:

1.
Betriebsoberaufseheranwärterin/Betriebsoberaufseheranwärter im Vorbereitungsdienst,

2.
Betriebsoberaufseherin zur Anstellung (z. A.)/Betriebsoberaufseher zur Anstellung (z. A.) in der Probezeit bis zur Anstellung,

3.
Betriebsoberaufseherin/Betriebsoberaufseher im Eingangsamt,

4.
Betriebshauptaufseherin/Betriebshauptaufseher im ersten Beförderungsamt und

5.
Betriebsassistentin/Betriebsassistent im zweiten Beförderungsamt.

(3) Die Ämter der Laufbahn sind regelmäßig zu durchlaufen.

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