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Zitierungen von § 8 MV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 8 MV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in MV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 4a MV Ordnungsgelder nach § 335 des Handelsgesetzbuchs (vom 21.01.2021)
... Voraussetzungen für die Annahme der Mitteilungen nicht rechtzeitig vorliegen. Die §§ 8 bis 12 sind nicht anzuwenden. (3) Sind dem Bundesamt für Justiz bei ...
§ 12 MV Inhalt der Unterrichtung
... Der Betroffene ist darüber zu unterrichten, daß den Finanzbehörden die nach § 8 geforderten Angaben mitgeteilt werden, soweit sich diese Unterrichtung nicht aus dem ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Verordnung zur Änderung der Mitteilungsverordnung
V. v. 18.11.2020 BGBl. I S. 2449
Artikel 2 MVÄndV Weitere Änderung der Mitteilungsverordnung
... weniger als 1.500 Euro betragen;". c) Absatz 3 wird aufgehoben. 6. § 8 wird wie folgt gefasst: „§ 8 Form, Inhalt und Zeitpunkt der Mitteilungen ... c) Absatz 3 wird aufgehoben. 6. § 8 wird wie folgt gefasst: „ § 8 Form, Inhalt und Zeitpunkt der Mitteilungen (1) Die Mitteilungen sind den ... § 13 Anwendungszeitpunkt Den Zeitpunkt der erstmaligen Anwendung des § 8 in der am 1. Januar 2025 geltenden Fassung bestimmt das Bundesministerium der Finanzen im ... ein im Bundessteuerblatt zu veröffentlichendes Schreiben. Bis zu diesem Zeitpunkt sind die §§ 8 bis 12 in der am 31. Dezember 2024 geltenden Fassung weiter ...

Vierte Verordnung zur Änderung der Mitteilungsverordnung
V. v. 12.01.2021 BGBl. I S. 67
Artikel 1 4. MVÄndV Änderung der Mitteilungsverordnung
... technischen Voraussetzungen für die Annahme der Mitteilungen nicht rechtzeitig vorliegen. Die §§ 8 bis 12 sind nicht anzuwenden. (3) Sind dem Bundesamt für Justiz bei Festsetzung ...
Artikel 2 4. MVÄndV Weitere Änderung der Mitteilungsverordnung
... a) Absatz 2 wird aufgehoben. b) Der bisherige Absatz 3 wird Absatz 2. 3. § 8 Absatz 1 wird wie folgt geändert: a) In Satz 2 Nummer 1 Buchstabe c wird das ...