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Zitierungen von Anlage 1 UVAV

Sie sehen die Vorschriften, die auf Anlage 1 UVAV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in UVAV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 2 UVAV Anzeige von Unfällen (vom 01.07.2017)
... Unfälle von Versicherten sind auf einem Vordruck nach dem Muster der Anlage 1 anzuzeigen. (2) Unfälle von Kindern, von Schülerinnen und Schülern sowie ...
§ 4 UVAV Gestaltung der Vordrucke, Erläuterungen, Hinweise (vom 08.11.2006)
... Bundesministerium für Arbeit und Soziales für jeden Vordruck nach dem Muster der Anlagen 1 bis 4 bundeseinheitliche Erläuterungen erstellen. (3) Die anzeigepflichtigen ...
 
Zitat in folgenden Normen

Unfallversicherungs-Anzeigeverordnung (UVAV)
Artikel 1 V. v. 17.07.2023 BGBl. 2023 I Nr. 192
§ 7 UVAV Übergangsregelung
... Siebten Buches Sozialgesetzbuch bis zum 31. Dezember 2027 auf den Vordrucken nach dem Muster der Anlagen 1 bis 4 oder nach § 5 der Unfallversicherungs-Anzeigeverordnung vom 23. Januar 2002 (BGBl. I S. ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Unfallversicherungs-Anzeigeverordnung-Änderungsverordnung (UVAV-ÄndV)
V. v. 22.12.2016 BGBl. I S. 3097
Artikel 1 UVAV-ÄndV Änderung der Verordnung über die Anzeige von Versicherungsfällen in der gesetzlichen Unfallversicherung
...  (1) Unfälle von Versicherten sind auf einem Vordruck nach dem Muster der Anlage 1 anzuzeigen. (2) Unfälle von Kindern, von Schülerinnen und Schülern ... wie das für die Anzeige vorgesehene Formular enthält." 4. Die Anlagen 1 bis 4 werden wie folgt gefasst: „Anlage 1 Unfallanzeige  ... 4. Die Anlagen 1 bis 4 werden wie folgt gefasst: „Anlage 1 Unfallanzeige  ...

Verordnung zur Neuregelung der Anzeige von Versicherungsfällen in der gesetzlichen Unfallversicherung
V. v. 17.07.2023 BGBl. 2023 I Nr. 192
Artikel 2 UVAVEV Änderung der Unfallversicherungs-Anzeigeverordnung
... Übermittlung der Daten durch eine Anzeige nach Satz 1 entbehrlich." 2. Anlage 1 wird wie folgt geändert: a) In Ziffer 7 werden nach der Angabe „☐ ...
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