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§ 4 - Verordnung über die Ausbildungsförderung für die Teilnahme an Vorkursen zur Vorbereitung des Besuchs von Kollegs und Hochschulen (AfögVorkHSV k.a.Abk.)

V. v. 06.09.1971 BGBl. I S. 1542
Geltung ab 01.01.1971; FNA: 2212-1-3 Bildung, Wissenschaft und Forschung

§ 4 Inkrafttreten



Diese Verordnung tritt mit Wirkung vom 1. Januar 1971 in Kraft.

 
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