Zitierungen von § 4 GVFG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 4 GVFG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in GVFG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 11 GVFG Vorhaben der Eisenbahnen des Bundes (vom 01.01.2020)
... Vorhaben der Grunderneuerung sind ausgeschlossen. Die §§ 2, 3, 4 , 9 und 10 Absatz 1 sowie die §§ 12 und 14 gelten sinngemäß. ... zu 75 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten zulässig. Die §§ 3 und 4 Absatz 2 bis 4 , die §§ 9 und 10 Absatz 1 sowie die §§ 12 und 14 gelten sinngemäß. ...
 
Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben

Zitate in Änderungsvorschriften

Drittes Gesetz zur Änderung des Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes
G. v. 06.03.2020 BGBl. I S. 442
Artikel 1 3. GVFGÄndG
... 2 Absatz 3 ist ein gesamtwirtschaftlicher Nachweis entbehrlich." angefügt. 3. § 4 wird wie folgt geändert: a) Absatz 1 wird wie folgt gefasst:  ... bb) Satz 2 wird Satz 4 und wie folgt gefasst: „Die §§ 2, 3, 4 , 9 und 10 Absatz 1 sowie die §§ 12 und 14 gelten sinngemäß."  ... von bis zu 75 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten zulässig. Die §§ 3 und 4 Absatz 2 bis 4 , die §§ 9 und 10 Absatz 1 sowie die §§ 12 und 14 gelten sinngemäß. ...

Neunte Zuständigkeitsanpassungsverordnung
V. v. 31.10.2006 BGBl. I S. 2407, 2007 I S. 2149
Artikel 282 9. ZustAnpV Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz
...  In § 4 Abs. 1 Satz 2, § 6 Abs. 1, 4 und 6, § 8 Satz 1, § 9 Abs. 1 und § 10 Abs. 2 ...

Zehnte Zuständigkeitsanpassungsverordnung
V. v. 31.08.2015 BGBl. I S. 1474; zuletzt geändert durch Artikel 3 Abs. 3 G. v. 30.06.2017 BGBl. I S. 2147
Artikel 463 10. ZustAnpV Änderung des Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes
...  In § 4 Absatz 1 Satz 2, § 6 Absatz 1, 4 und 6, § 8 Satz 1, § 9 Absatz 1 sowie § 10 ...


Vorschriftensuche

Ihr Rechtsradar

Verpassen Sie keine gesetzlichen Änderungen

Sie werden über jede verkündete oder in Kraft tretende Änderung per Mail informiert, sofort, wöchentlich oder in dem Intervall, das Sie gewählt haben.

Auf Wunsch werden Sie zusätzlich im konfigurierten Abstand vor Inkrafttreten erinnert.

Stellen Sie Ihr Paket zu überwachender Vorschriften beliebig zusammen.

Weitere Vorteile:

Konsolidierte Vorschriften selbst bei Inkrafttreten "am Tage nach der Verkündung", Synopse zu jeder Änderungen, Begründungen des Gesetzgebers

Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben
Menü: Normalansicht | Start | Suchen | Sachgebiete | Aktuell | Verkündet | Web-Plugin | Über buzer.de | Qualität | Kontakt | Support | Werbung | Datenschutz, Impressum
informiert bleiben: Updates | Web-Widget | RSS-Feed