interne Verweise§ 4 ApoG ... Erlaubnis ist zurückzunehmen, wenn bei ihrer Erteilung eine der Voraussetzungen nach § 2 nicht vorgelegen hat. (2) Die Erlaubnis ist zu widerrufen, wenn nachträglich eine ... (2) Die Erlaubnis ist zu widerrufen, wenn nachträglich eine der Voraussetzungen nach § 2 Abs. 1 Nr. 1, 2, 4, 6 oder 7 weggefallen ist. Die Erlaubnis kann widerrufen werden, wenn der ...
§ 7 ApoG (vom 02.07.2026) ... Leitung der Apotheke in eigener Verantwortung. Sofern ein Verantwortlicher nach § 2 Absatz 5 Satz 1 Nummer 2 oder 3 benannt wird, ist dieser vorbehaltlich einer in § 2 Absatz 5 Satz 5 genannten Abgrenzung von ... nach § 2 Absatz 5 Satz 1 Nummer 2 oder 3 benannt wird, ist dieser vorbehaltlich einer in § 2 Absatz 5 Satz 5 genannten Abgrenzung von Verantwortlichkeiten zur persönlichen Leitung der jeweiligen ...
§ 8 ApoG (vom 01.01.2024) ... im Sinne des Satzes 2. Die Sätze 1 bis 3 gelten für Apotheken nach § 2 Abs. 4 ...
§ 9 ApoG ... Die Verpachtung einer Apotheke oder von Apotheken nach § 2 Abs. 4 ist nur in folgenden Fällen zulässig: 1. wenn und solange der Verpächter ... nicht selbst betreiben kann oder die Erlaubnis wegen des Wegfalls einer der Voraussetzungen nach § 2 Abs. 1 Nr. 7 widerrufen oder durch Widerruf der Approbation wegen des Wegfalls einer der Voraussetzungen nach ... Erlaubnis des Verpächters § 3 Nr. 4, § 4 Abs. 2, soweit sich diese Vorschrift auf § 2 Abs. 1 Nr. 6 bezieht, sowie § 7 Satz 1 keine Anwendung. (4) Die nach Absatz 2 ...
§ 11a ApoG (vom 01.01.2026) ... §§ 43 und 44a Absatz 2 des Tierarzneimittelgesetzes ist dem Inhaber einer Erlaubnis nach § 2 auf Antrag zu erteilen, wenn er schriftlich oder elektronisch versichert, dass er im Falle der ...
§ 13 ApoG ... einer Genehmigung. Die Genehmigung ist zu erteilen, wenn er die Voraussetzungen des § 2 Abs. 1 Nr. 1 bis 4, 7 und 8 erfüllt. (2) Die Genehmigung erlischt, wenn der Verwalter nicht mehr die ...
§ 14 ApoG (vom 02.07.2026) ... Folgendes nachweist: 1. die Anstellung eines Apothekers, der die Voraussetzungen nach § 2 Absatz 1 Nummer 1 bis 4, 7 und 8 sowie Absatz 3 erfüllt, und 2. die für Krankenhausapotheken nach der ...
§ 16 ApoG (vom 02.07.2026) ... Die zuständige Behörde kann die Erlaubnis zum Betrieb einer Apotheke nach § 2 auf Antrag des Erlaubnisinhabers um die Erlaubnis zum Betrieb einer Apotheke, die keine ... erlaubt werden. Eine Erweiterung der Erlaubnis zum Betrieb einer Apotheke nach § 2 um die Erlaubnis zum Betrieb einer Zweigapotheke wird für einen Zeitraum von zehn Jahren ... (3) Die Erweiterung einer Erlaubnis zum Betrieb einer Apotheke nach § 2 um die Erlaubnis zum Betrieb einer Zweigapotheke ist zurückzunehmen, wenn bei ihrer Erteilung ... in § 3 genannten Fällen erlischt sie, wenn die Erlaubnis zum Betrieb einer Apotheke nach § 2 nicht mehr besteht. § 4 Absatz 2 Satz 2 gilt ...
§ 17 ApoG (vom 02.07.2026) ... Räume und Einrichtungen nachweisen. Der Apotheker muß die Voraussetzungen des § 2 Abs. 1 Nr. 1 bis 4 und 7 ...
§ 25 ApoG (vom 02.07.2026) ... Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig 1. entgegen § 2 Absatz 5 Satz 2 oder 3 , auch in Verbindung mit Satz 4, eine Anzeige nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder ...
§ 27 ApoG ... geltenden landesrechtlichen Bestimmungen von einer Person, die nicht eine der Voraussetzungen des § 2 Abs. 1 Nr. 3 erfüllt, genutzt werden durfte, verbleibt es dabei. Die Nutzung hat durch ...
Zitat in folgenden NormenApothekenbetriebsordnung (ApBetrO)
neugefasst durch B. v. 26.09.1995 BGBl. I S. 1195; zuletzt geändert durch Artikel 3 G. v. 26.06.2026 BGBl. 2026 I Nr. 195
§ 2 ApBetrO Apothekenleiter (vom 02.07.2026) ... 1 Abs. 2 des Gesetzes über das Apothekenwesen betrieben wird, der Inhaber der Erlaubnis nach § 2 des Apothekengesetzes , im Falle der Verpachtung, der Pächter, 2. bei einer Apotheke, die nach § 13 ... und mit der Leitung beauftragte Apotheker, 4. bei einer Hauptapotheke im Sinne des § 2 Absatz 5 Satz 1 Nummer 1 des Apothekengesetzes der Betreiber und 5. bei einer Filialapotheke im Sinne des § 2 Absatz 5 Satz 1 ... 1 des Apothekengesetzes der Betreiber und 5. bei einer Filialapotheke im Sinne des § 2 Absatz 5 Satz 1 Nummer 2 des Apothekengesetzes der nach § 2 Absatz 5 Satz 1 Nummer 2 des Apothekengesetzes vom Betreiber benannte ... einer Filialapotheke im Sinne des § 2 Absatz 5 Satz 1 Nummer 2 des Apothekengesetzes der nach § 2 Absatz 5 Satz 1 Nummer 2 des Apothekengesetzes vom Betreiber benannte Verantwortliche und bei einer Zweigapotheke im Sinne des § 16 Absatz 1 ... Satz 1 des Apothekengesetzes der Betreiber oder im Fall der Benennung eines Verantwortlichen nach § 2 Absatz 5 Satz 1 Nummer 3 des Apothekengesetzes der vom Betreiber benannte Verantwortliche. (2) Der Apothekenleiter hat die ... die Apotheke unter Beachtung der geltenden Vorschriften betrieben wird. Neben einem nach § 2 Absatz 5 Satz 1 Nummer 2 oder 3 des Apothekengesetzes benannten Verantwortlichen ist auch der Betreiber für die Einhaltung der zum Betreiben von ... 1 bis 3 gelten nicht für die Vertretung 1. des Inhabers einer Erlaubnis nach § 2 Absatz 4 des Apothekengesetzes , 2. des Leiters einer krankenhausversorgenden Apotheke sowie 3. des Leiters ...
§ 37 ApBetrO Übergangsvorschriften (vom 01.01.2023) ... für die vor dem 11. Juni 2012 eine Erlaubnis nach § 1 Absatz 2, auch in Verbindung mit § 2 Absatz 4, des Apothekenges etzes erteilt worden ist, sind die §§ 2a, 4 Absatz 1 Satz 2 Nummer 1 Buchstabe a, § ... für die vor dem 11. Juni 2012 eine Erlaubnis nach § 1 Absatz 2, auch in Verbindung mit § 2 Absatz 4, des Apothekenges etzes erteilt worden ist, ist § 35 Absatz 5 ab dem 1. Juni 2013 anzuwenden; bis zu diesem ...
GKV-Modernisierungsgesetz (GMG)
G. v. 14.11.2003 BGBl. I S. 2190; zuletzt geändert durch Artikel 1 G. v. 15.12.2004 BGBl. I S. 3445
Artikel 20 GMG Änderung des Gesetzes über das Apothekenwesen ... Wörter „und bis zu drei Filialapotheken" eingefügt. 3. Dem § 2 werden folgende Absätze 4 und 5 angefügt: „(4) Die Erlaubnis zum ... In § 7 wird nach Satz 1 folgender Satz eingefügt: „Im Falle des § 2 Abs. 4 obliegen dem vom Betreiber nach § 2 Abs. 5 Nr. 2 benannten Apotheker die Pflichten ... „Im Falle des § 2 Abs. 4 obliegen dem vom Betreiber nach § 2 Abs. 5 Nr. 2 benannten Apotheker die Pflichten entsprechend Satz 1; die Verpflichtungen des ... angefügt: „Die Sätze 1 bis 3 gelten für Apotheken nach § 2 Abs. 4 entsprechend." 8. In § 9 Abs. 1 Satz 1 werden nach den Wörtern ... den Wörtern „einer Apotheke" die Wörter „oder von Apotheken nach § 2 Abs. 4" eingefügt. 9. In § 11 wird dem Absatz 1 folgender Satz ... § 43 Abs. 1 Satz 1 des Arzneimittelgesetzes ist dem Inhaber einer Erlaubnis nach § 2 auf Antrag zu erteilen, wenn er schriftlich versichert, dass er im Falle der Erteilung der ... Nummer 1 wird folgende neue Nummer 1 vorangestellt: „1. wer entgegen § 2 Abs. 5 Nr. 2 einen Verantwortlichen nicht, nicht richtig oder nicht rechtzeitig benennt,". ...
Artikel 21 GMG Änderung der Apothekenbetriebsordnung ... Nummern 4 und 5 angefügt: „4. bei einer Hauptapotheke nach § 2 Abs. 5 Nr. 1 des Apothekengesetzes der Inhaber der Erlaubnis nach § 2 Abs. 4 des ... nach § 2 Abs. 5 Nr. 1 des Apothekengesetzes der Inhaber der Erlaubnis nach § 2 Abs. 4 des Apothekengesetzes, 5. bei einer Filialapotheke nach § 2 Abs. 5 Nr. 2 ... nach § 2 Abs. 4 des Apothekengesetzes, 5. bei einer Filialapotheke nach § 2 Abs. 5 Nr. 2 des Apothekengesetzes der vom Betreiber benannte Verantwortliche." ... Sätze 1 bis 3 gelten nicht für die Vertretung des Inhabers einer Erlaubnis nach § 2 Abs. 4 des Apothekengesetzes und nicht für die Vertretung des Leiters einer ...
Zitate in ÄnderungsvorschriftenApothekenversorgung-Weiterentwicklungsgesetz (ApoVWG)
G. v. 26.06.2026 BGBl. 2026 I Nr. 195
Artikel 2 ApoVWG Änderung des Apothekengesetzes ... 2025 (BGBl. 2025 I Nr. 356) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. § 2 wird wie folgt geändert: a) Die Absätze 2 und 2a werden gestrichen. ... Satz 2 wird durch den folgenden Satz ersetzt: „Sofern ein Verantwortlicher nach § 2 Absatz 5 Satz 1 Nummer 2 oder 3 benannt wird, ist dieser vorbehaltlich einer in § 2 Absatz 5 Satz 5 genannten Abgrenzung von ... nach § 2 Absatz 5 Satz 1 Nummer 2 oder 3 benannt wird, ist dieser vorbehaltlich einer in § 2 Absatz 5 Satz 5 genannten Abgrenzung von Verantwortlichkeiten zur persönlichen Leitung der jeweiligen ... Folgendes nachweist: 1. die Anstellung eines Apothekers, der die Voraussetzungen nach § 2 Absatz 1 Nummer 1 bis 4, 7 und 8 sowie Absatz 3 erfüllt, und 2. die für Krankenhausapotheken nach der ... (1) Die zuständige Behörde kann die Erlaubnis zum Betrieb einer Apotheke nach § 2 auf Antrag des Erlaubnisinhabers um die Erlaubnis zum Betrieb einer Apotheke, die keine ... an Filialapotheken erlaubt werden. Eine Erweiterung der Erlaubnis zum Betrieb einer Apotheke nach § 2 um die Erlaubnis zum Betrieb einer Zweigapotheke wird für einen Zeitraum von zehn Jahren ... Anwendung. (3) Die Erweiterung einer Erlaubnis zum Betrieb einer Apotheke nach § 2 um die Erlaubnis zum Betrieb einer Zweigapotheke ist zurückzunehmen, wenn bei ihrer Erteilung ... in § 3 genannten Fällen erlischt sie, wenn die Erlaubnis zum Betrieb einer Apotheke nach § 2 nicht mehr besteht. § 4 Absatz 2 Satz 2 gilt entsprechend." 7. In § 17 ... a) Absatz 1 Nummer 1 wird durch die folgende Nummer 1 ersetzt: „1. entgegen § 2 Absatz 5 Satz 2 oder 3 , auch in Verbindung mit Satz 4, eine Anzeige nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder ...
Artikel 3 ApoVWG Änderung der Apothekenbetriebsordnung ... folgenden Nummern 4 und 5 ersetzt: „4. bei einer Hauptapotheke im Sinne des § 2 Absatz 5 Satz 1 Nummer 1 des Apothekengesetzes der Betreiber und 5. bei einer Filialapotheke im Sinne des § 2 Absatz 5 Satz 1 ... 1 des Apothekengesetzes der Betreiber und 5. bei einer Filialapotheke im Sinne des § 2 Absatz 5 Satz 1 Nummer 2 des Apothekengesetzes der nach § 2 Absatz 5 Satz 1 Nummer 2 des Apothekengesetzes vom Betreiber benannte ... einer Filialapotheke im Sinne des § 2 Absatz 5 Satz 1 Nummer 2 des Apothekengesetzes der nach § 2 Absatz 5 Satz 1 Nummer 2 des Apothekengesetzes vom Betreiber benannte Verantwortliche und bei einer Zweigapotheke im Sinne des § 16 Absatz 1 ... Satz 1 des Apothekengesetzes der Betreiber oder im Fall der Benennung eines Verantwortlichen nach § 2 Absatz 5 Satz 1 Nummer 3 des Apothekengesetzes der vom Betreiber benannte Verantwortliche." b) Absatz 2 Satz 3 wird durch die ... Absatz 2 Satz 3 wird durch die folgenden Sätze ersetzt: „Neben einem nach § 2 Absatz 5 Satz 1 Nummer 2 oder 3 des Apothekengesetzes benannten Verantwortlichen ist auch der Betreiber für die Einhaltung der zum Betreiben von ...
Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2005/36/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über die Anerkennung von Berufsqualifikationen der Heilberufe
G. v. 02.12.2007 BGBl. I S. 2686
Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2013/55/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. November 2013 zur Änderung der Richtlinie 2005/36/EG über die Anerkennung von Berufsqualifikationen und der Verordnung (EU) Nr. 1024/2012 über die Verwaltungszusammenarbeit mit Hilfe des Binnenmarkt-Informationssystems („IMI-Verordnung") für bundesrechtlich geregelte Heilberufe und andere Berufe
G. v. 18.04.2016 BGBl. I S. 886
Vierte Verordnung zur Änderung der Apothekenbetriebsordnung
V. v. 05.06.2012 BGBl. I S. 1254
Artikel 1 4. ApBetrOÄndV Änderung der Apothekenbetriebsordnung ... 3 gelten nicht für die Vertretung 1. des Inhabers einer Erlaubnis nach § 2 Absatz 4 des Apothekengesetzes, 2. des Leiters einer krankenhausversorgenden Apotheke ... in einem Betrieb, für den eine Erlaubnis nach § 1 Absatz 2 in Verbindung mit § 2 des Apothekengesetzes erteilt ist, oder 4. durch einen Sachverständigen im Sinne ... bezogen werden, für die dieselbe Erlaubnis nach § 1 Absatz 2 in Verbindung mit § 2 Absatz 4 des Apothekengesetzes erteilt wurde, 3. die von Apotheken gemäß ... die vor dem 11. Juni 2012 eine Erlaubnis nach § 1 Absatz 2, auch in Verbindung mit § 2 Absatz 4, des Apothekengesetzes erteilt worden ist, sind die §§ 2a, 4 Absatz 1 Satz 2 ... die vor dem 11. Juni 2012 eine Erlaubnis nach § 1 Absatz 2, auch in Verbindung mit § 2 Absatz 4, des Apothekengesetzes erteilt worden ist, ist § 35 Absatz 5 ab dem 1. Juni 2013 ...
Viertes Gesetz zur Änderung arzneimittelrechtlicher und anderer Vorschriften
G. v. 20.12.2016 BGBl. I S. 3048; zuletzt geändert durch Artikel 4 G. v. 27.09.2021 BGBl. I S. 4530
Zweites Gesetz zur Änderung arzneimittelrechtlicher und anderer Vorschriften
G. v. 19.10.2012 BGBl. I S. 2192, 2017 I 154, 2304; zuletzt geändert durch Artikel 12a G. v. 20.12.2016 BGBl. I S. 3048
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