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2. BewG39DV
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§ 1 - Zweite Verordnung zur Durchführung des § 39 Abs. 1 des Bewertungsgesetzes (2. BewG39DV
k.a.Abk.
)
V. v. 24.11.1967
BGBl. I S. 1191
Geltung ab 14.12.1967; FNA: 610-7-10-2
Allgemeines Steuerrecht
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§ 2
§ 1
§ 1 wird in
1 Vorschrift zitiert
Für die Hauptbewertungsstützpunkte werden auf den 1. Januar 1964 Vergleichszahlen festgesetzt. Sie sind für die weinbauliche Nutzung der Anlage zu entnehmen.
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Zitierungen von
§ 1 Zweite Verordnung zur Durchführung des § 39 Abs. 1 des Bewertungsgesetzes
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 1 2. BewG39DV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
2. BewG39DV selbst
,
Ermächtigungsgrundlagen
,
anderen geltenden Titeln
,
Änderungsvorschriften
und in
aufgehobenen Titeln
.
interne Verweise
Anlage 2. BewG39DV (zu § 1) Hauptbewertungsstützpunkte der weinbaulichen Nutzung
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