Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 24.04.2006 aufgehoben

Artikel 1 - Verordnung über den Zeitpunkt der Verlegung des Sitzes des Bundesarbeitsgerichts von Kassel nach Erfurt (BAGSitzV k.a.Abk.)

V. v. 08.10.1999 BGBl. I S. 1954; aufgehoben durch Artikel 107 G. v. 19.04.2006 BGBl. I S. 866
Geltung ab 22.10.1999; FNA: 320-1-2 Verfassung und Verfahren der Arbeitsgerichte
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Artikel 1



Als Zeitpunkt der Verlegung des Sitzes des Bundesarbeitsgerichts von Kassel nach Erfurt wird der 22. November 1999 bestimmt.



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