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§ 28 - Wahlordnung Schwerbehindertenvertretungen (SchwbVWO)

neugefasst durch B. v. 23.04.1990 BGBl. I S. 811; zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 18.03.2022 BGBl. I S. 477
Geltung ab 01.05.1990; FNA: 871-1-5 Eingliederung Behinderter
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§ 28 (aufgehoben)






 
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Frühere Fassungen von § 28 SchwbVWO

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 20.03.2022Artikel 1 Erste Verordnung zur Änderung der Wahlordnung Schwerbehindertenvertretungen
vom 18.03.2022 BGBl. I S. 477
aktuell vorher 24.11.2021Artikel 20i Gesetz zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes und weiterer Gesetze anlässlich der Aufhebung der Feststellung der epidemischen Lage von nationaler Tragweite
vom 22.11.2021 BGBl. I S. 4906
aktuell vorher 10.06.2021Artikel 13b Teilhabestärkungsgesetz
vom 02.06.2021 BGBl. I S. 1387
aktuellvor 10.06.2021früheste archivierte Fassung

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von § 28 SchwbVWO

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 28 SchwbVWO verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in SchwbVWO selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Erste Verordnung zur Änderung der Wahlordnung Schwerbehindertenvertretungen
V. v. 18.03.2022 BGBl. I S. 477
Artikel 1 1. SchwbVWOÄndV
... ist, wird wie folgt geändert: 1. In der Inhaltsübersicht wird die Angabe zu § 28 wie folgt gefasst: „§ 28 (weggefallen)". 2. Dem § 20 ... In der Inhaltsübersicht wird die Angabe zu § 28 wie folgt gefasst: „ § 28 (weggefallen) ". 2. Dem § 20 wird folgender Absatz 5 angefügt: „(5) ... und ihrer stellvertretenden Mitglieder gilt § 11 entsprechend." 3. § 28 wird ...

Gesetz zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes und weiterer Gesetze anlässlich der Aufhebung der Feststellung der epidemischen Lage von nationaler Tragweite
G. v. 22.11.2021 BGBl. I S. 4906; zuletzt geändert durch Artikel 21 G. v. 10.12.2021 BGBl. I S. 5162
Artikel 20i EpiLageAufhG Änderung der Wahlordnung Schwerbehindertenvertretungen
... § 28 der Wahlordnung Schwerbehindertenvertretungen in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. April 1990 (BGBl. I S. 811), die zuletzt durch Artikel ...

Teilhabestärkungsgesetz
G. v. 02.06.2021 BGBl. I S. 1387
Artikel 13b TeilhStG Änderung der Wahlordnung Schwerbehindertenvertretungen
... ist, wird wie folgt geändert: 1. In der Inhaltsübersicht wird die Angabe zu § 28 wie folgt gefasst: „§ 28 Sonderregelungen aus Anlass der ... In der Inhaltsübersicht wird die Angabe zu § 28 wie folgt gefasst: „ § 28 Sonderregelungen aus Anlass der COVID-19-Pandemie". 2. § 28 wird wie folgt ... „§ 28 Sonderregelungen aus Anlass der COVID-19-Pandemie". 2. § 28 wird wie folgt gefasst: „§ 28 Sonderregelungen aus Anlass der ... der COVID-19-Pandemie". 2. § 28 wird wie folgt gefasst: „ § 28 Sonderregelungen aus Anlass der COVID-19-Pandemie (1) Bis zur Aufhebung der ...