Zitierungen von § 3 FeuerschStG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 3 FeuerschStG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in FeuerschStG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 7 FeuerschStG Entstehung der Steuer
... Steuer entsteht mit Ablauf des Monats, in dem das Versicherungsentgelt entgegengenommen (§ 3 Abs. 2), angefordert (§ 3 Abs. 3) oder gezahlt (§ 5 Abs. 2 in Verbindung mit § 8 ... Monats, in dem das Versicherungsentgelt entgegengenommen (§ 3 Abs. 2), angefordert (§ 3 Abs. 3) oder gezahlt (§ 5 Abs. 2 in Verbindung mit § 8 Abs. 4 Satz 3) worden ...
§ 14 FeuerschStG Evaluation (vom 01.07.2010)
... Bemessungsgrundlagen (§ 3 Absatz 1) werden jährlich, beginnend mit dem 1. Januar 2012, durch Rechtsverordnung der ...
§ 15 FeuerschStG Ermächtigungen (vom 01.07.2010)
... des Bundesrates Rechtsverordnungen über den Anteil an der Bemessungsgrundlage (§ 3 Absatz 1) zu erlassen. (2) Der Bundesminister der Finanzen kann dieses Gesetz und die ...
 
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Zitat in folgenden Normen

Versicherungsteuergesetz (VersStG 2021)
neugefasst durch B. v. 27.04.2021 BGBl. I S. 874
§ 5 VersStG 2021 Steuerberechnung, Steuerentstehung, Steuerausweis (vom 10.12.2020)
... nur bei a) der Feuerversicherung und der Feuer-Betriebsunterbrechungsversicherung ( § 3 Absatz 1 Nummer 1 des Feuerschutzsteuergesetzes ) von einem Anteil von 60 Prozent des Versicherungsentgelts, b) der ... Anteil von 60 Prozent des Versicherungsentgelts, b) der Wohngebäudeversicherung ( § 3 Absatz 1 Nummer 2 des Feuerschutzsteuergesetzes ) von einem Anteil von 86 Prozent des Versicherungsentgelts, c) der Hausratversicherung ... von einem Anteil von 86 Prozent des Versicherungsentgelts, c) der Hausratversicherung ( § 3 Absatz 1 Nummer 3 des Feuerschutzsteuergesetzes ) von einem Anteil von 85 Prozent des Versicherungsentgelts. Das ...
 
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Zitate in Änderungsvorschriften

AIFM-Steuer-Anpassungsgesetz (AIFM-StAnpG)
G. v. 18.12.2013 BGBl. I S. 4318
Artikel 15 AIFM-StAnpG Änderung des Feuerschutzsteuergesetzes
... § 3 des Feuerschutzsteuergesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 10. Januar 1996 (BGBl. I S. ...

Begleitgesetz zur zweiten Föderalismusreform
G. v. 10.08.2009 BGBl. I S. 2702
Artikel 10 FördRefIIBG Änderung des Versicherungsteuergesetzes
... bei a) der Feuerversicherung und der Feuer-Betriebsunterbrechungsversicherung (§ 3 Absatz 1 Nummer 1 des Feuerschutzsteuergesetzes) von einem Anteil von 60 Prozent des ... von 60 Prozent des Versicherungsentgelts, b) der Wohngebäudeversicherung (§ 3 Absatz 1 Nummer 2 des Feuerschutzsteuergesetzes) von einem Anteil von 86 Prozent des ... Anteil von 86 Prozent des Versicherungsentgelts, c) der Hausratversicherung (§ 3 Absatz 1 Nummer 3 des Feuerschutzsteuergesetzes) von einem Anteil von 85 Prozent des ...
Artikel 12 FördRefIIBG Änderung des Feuerschutzsteuergesetzes
... sein können, unterliegt nicht der Feuerschutzsteuer." 2. § 3 wird wie folgt gefasst: „(1) Bemessungsgrundlage ist 1. bei ... „§ 14 Evaluation Die Bemessungsgrundlagen (§ 3 Absatz 1) werden jährlich, beginnend mit dem 1. Januar 2012, durch Rechtsverordnung der ... des Bundesrates Rechtsverordnungen über den Anteil an der Bemessungsgrundlage (§ 3 Absatz 1) zu erlassen. (2) Der Bundesminister der Finanzen kann dieses Gesetz und die ...

Jahressteuergesetz 2010 (JStG 2010)
G. v. 08.12.2010 BGBl. I S. 1768
Artikel 19 JStG 2010 Änderung des Feuerschutzsteuergesetzes
... worden ist, wird wie folgt geändert: 1. Dem § 3 werden folgende Absätze angefügt: „(4) Das der Steuerberechnung zu ...

Verkehrsteueränderungsgesetz (VerkehrStÄndG)
G. v. 05.12.2012 BGBl. I S. 2431
Artikel 1 VerkehrStÄndG Änderung des Versicherungsteuergesetzes
... bei a) der Feuerversicherung und der Feuer-Betriebsunterbrechungsversicherung (§ 3 Absatz 1 Nummer 1 des Feuerschutzsteuergesetzes) von einem Anteil von 60 Prozent des ... von 60 Prozent des Versicherungsentgelts, b) der Wohngebäudeversicherung (§ 3 Absatz 1 Nummer 2 des Feuerschutzsteuergesetzes) von einem Anteil von 86 Prozent des ... Anteil von 86 Prozent des Versicherungsentgelts, c) der Hausratversicherung (§ 3 Absatz 1 Nummer 3 des Feuerschutzsteuergesetzes) von einem Anteil von 85 Prozent des ...


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