§ 9 KfzHV Leistungen in besonderen Härtefällen ... werden zu lassen, oder 2. unter den Voraussetzungen des § 3 zur Aufnahme oder Fortsetzung einer beruflichen Tätigkeit unumgänglich ist. ... gewährleistet ist, daß ein Dritter das Kraftfahrzeug für ihn führt (§ 3 Abs. 1 Nr. 2), oder 2. die Übernahme der Beförderungskosten ...