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§ 1 - Kasein-Beihilfenverordnung (KaseinBV)

§ 1 Anwendungsbereich



Die Vorschriften dieser Verordnung gelten für die Durchführung der Rechtsakte der Europäischen Gemeinschaften oder der Europäischen Union hinsichtlich der Gewährung von Beihilfen für Magermilch, die zu Kasein und Kaseinaten verarbeitet worden ist.



 
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Frühere Fassungen von § 1 KaseinBV

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 22.12.2011Artikel 26 Verordnung zur Anpassung von Verordnungen nach dem BMELV-Vertrag von Lissabon-Anpassungsgesetz
vom 13.12.2011 BGBl. I S. 2720
aktuell vorher 18.03.2009Artikel 4 Verordnung zur Änderung von marktordnungsrechtlichen Vorschriften im Milchbereich sowie zur Änderung der Verordnung zur Durchführung des EG-Rebflächenrodungsprogramms
vom 10.03.2009 BGBl. I S. 491
aktuellvor 18.03.2009früheste archivierte Fassung

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von § 1 KaseinBV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 1 KaseinBV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in KaseinBV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 2 KaseinBV Zuständigkeit
... für die Durchführung diese Verordnung und der in § 1 genannten Rechtsakte ist die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung ...
§ 6 KaseinBV Aufzeichnungspflichten
... an einer in § 1 genannten Maßnahme als Hersteller von Kasein oder Kaseinat teilnimmt (Beteiligter), hat, ... von Kasein oder Kaseinat teilnimmt (Beteiligter), hat, soweit er nicht bereits nach den in § 1 genannten Rechtsakten zu einer Buchführung verpflichtet ist, über die Anlieferung und ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Verordnung zur Änderung von marktordnungsrechtlichen Vorschriften im Milchbereich sowie zur Änderung der Verordnung zur Durchführung des EG-Rebflächenrodungsprogramms
V. v. 10.03.2009 BGBl. I S. 491
Artikel 4 MilchMaOrdRuaÄndV Änderung der Kasein-Beihilfenverordnung
... (BGBl. I S. 2018) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. In § 1 werden die Wörter „im Rahmen der gemeinsamen Marktorganisation für Milch und ...

Verordnung zur Anpassung von Verordnungen nach dem BMELV-Vertrag von Lissabon-Anpassungsgesetz
V. v. 13.12.2011 BGBl. I S. 2720
Artikel 26 BMELVAnpV Änderung der Kasein-Beihilfenverordnung
...  In § 1 der Kasein-Beihilfenverordnung vom 20. März 1989 (BGBl. I S. 508), die zuletzt durch Artikel ...