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§ 6 - Abwasserverordnung (AbwV)

neugefasst durch B. v. 17.06.2004 BGBl. I S. 1108, 2625; zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 27.02.2024 BGBl. 2024 I Nr. 66
Geltung ab 01.04.1997; FNA: 753-1-5 Wasserwirtschaft
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§ 6 Einhaltung der Anforderungen



(1) 1Ist ein nach dieser Verordnung einzuhaltender oder in der wasserrechtlichen Zulassung festgesetzter Wert nach dem Ergebnis einer Überprüfung im Rahmen der staatlichen Überwachung nicht eingehalten, gilt er dennoch als eingehalten, wenn die Ergebnisse dieser und der vier vorausgegangenen staatlichen Überprüfungen in vier Fällen den jeweils maßgebenden Wert nicht überschreiten und kein Ergebnis den Wert um mehr als 100 Prozent übersteigt. 2Überprüfungen, die länger als drei Jahre zurückliegen, bleiben unberücksichtigt.

(2) 1Für die Einhaltung eines nach dieser Verordnung einzuhaltenden oder in der wasserrechtlichen Zulassung festgesetzten Wertes ist die Zahl der in der Verfahrensvorschrift genannten signifikanten Stellen des zugehörigen Analyse- und Messverfahrens zur Bestimmung des jeweiligen Parameters gemäß der Anlage 1, mindestens jedoch zwei signifikante Stellen, mit Ausnahme der Werte für die Verdünnungsstufen, maßgebend. 2Die in den Anhängen festgelegten Werte berücksichtigen die Messunsicherheiten der Analyse- und Probenahmeverfahren.

(3) Ein nach dieser Verordnung einzuhaltender oder in der wasserrechtlichen Zulassung festgesetzter Wert für den Chemischen Sauerstoffbedarf (CSB) gilt unter Beachtung von Absatz 1 auch als eingehalten, wenn der vierfache gemessene Wert des gesamten organisch gebundenen Kohlenstoffs (TOC), bestimmt in Milligramm je Liter, diesen Wert nicht überschreitet.

(3a) Ein nach dieser Verordnung einzuhaltender oder in der wasserrechtlichen Zulassung festgesetzter Wert für Stickstoff, gesamt, als Summe von Ammonium-, Nitrit- und Nitratstickstoff (Nges) gilt unter Beachtung von Absatz 1 auch als eingehalten, wenn der gemessene Wert des Gesamten gebundenen Stickstoffs (TNb) den für Nges festgesetzten Wert nicht überschreitet.

(4) 1Wird bei der Überwachung eine Überschreitung eines nach dieser Verordnung einzuhaltenden oder in der wasserrechtlichen Zulassung festgesetzten Wertes für die Giftigkeit gegenüber Fischeiern, Daphnien, Algen und Leuchtbakterien nach den Nummern 401 bis 404 der Anlage 1 festgestellt, gilt dieser Wert dennoch als eingehalten, wenn die Voraussetzungen der Sätze 2 bis 7 vorliegen; Absatz 1 bleibt unberührt. 2Die festgestellte Überschreitung nach Satz 1 muss auf einem Gehalt an Sulfat und Chlorid beruhen, der über der Wirkschwelle liegt. 3Die organismusspezifische Wirkschwelle nach Satz 2 beträgt beim Fischei 3 Gramm pro Liter, bei Daphnien 2 Gramm pro Liter, bei Algen 0,7 Gramm pro Liter und bei Leuchtbakterien 15 Gramm pro Liter. 4Ferner darf der korrigierte Messwert nicht größer sein als der einzuhaltende Wert. 5Der korrigierte Messwert nach Satz 4 ergibt sich aus der Differenz des Messwertes und des Korrekturwertes. 6Der Korrekturwert wird ermittelt aus der Summe der Konzentrationen von Chlorid und Sulfat im Abwasser, ausgedrückt in Gramm pro Liter, geteilt durch die jeweils organismusspezifische Wirkschwelle. 7Entspricht der ermittelte Korrekturwert nicht einer Verdünnungsstufe der im Bestimmungsverfahren festgesetzten Verdünnungsfolge, so ist die nächsthöhere Verdünnungsstufe als Korrekturwert zu verwenden.

(5) Soweit in den Anhängen nichts anderes bestimmt ist, können die Länder zulassen, dass den Ergebnissen der staatlichen Überwachung Ergebnisse gleichgestellt werden, die der Einleiter aufgrund eines behördlich anerkannten Überwachungsverfahrens ermittelt.

(6) 1Wird die Mindestanzahl an Messungen überschritten, die ein Betreiber nach Teil H eines branchenspezifischen Anhangs zur Ermittlung von tatsächlichen Jahres- oder Monatsmittelwerten für bestimmte Parameter vorzunehmen hat, sind alle Werte für die Mittelwertbildung heranzuziehen. 2Hierbei sind

1.
vor der Bildung eines Jahresmittelwerts alle Messungen innerhalb eines Kalendermonats zunächst in einem Monatsmittelwert zusammenzufassen,

2.
vor der Bildung eines Monatsmittelwerts alle Messungen innerhalb eines Drittels des Kalendermonats zunächst in einem Mittelwert für das Monatsdrittel zusammenzufassen; bei Kalendermonaten mit 31 Tagen besteht das letzte Monatsdrittel aus 11 Tagen; im Monat Februar bestehen das erste und zweite Monatsdrittel jeweils aus zehn Tagen.

3Die zusammengefassten Mittelwerte nach den Nummern 1 und 2 sind der zuständigen Behörde im Rahmen des Jahresberichtes nach Anlage 2 Nummer 3 Buchstabe a zu übermitteln.





 

Frühere Fassungen von § 6 AbwV

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 24.06.2020Artikel 1 Zehnte Verordnung zur Änderung der Abwasserverordnung
vom 16.06.2020 BGBl. I S. 1287
aktuell vorher 31.08.2018Artikel 1 Achte Verordnung zur Änderung der Abwasserverordnung
vom 22.08.2018 BGBl. I S. 1327
aktuell vorher 09.06.2016Artikel 1 Siebte Verordnung zur Änderung der Abwasserverordnung und des Abwasserabgabengesetzes
vom 01.06.2016 BGBl. I S. 1290
aktuell vorher 06.09.2014Artikel 1 Verordnung zur Änderung der Abwasserverordnung, des Abwasserabgabengesetzes und der Rohrfernleitungsverordnung
vom 02.09.2014 BGBl. I S. 1474
aktuell vorher 02.05.2013Artikel 6 Verordnung zur Umsetzung der Richtlinie über Industrieemissionen, zur Änderung der Verordnung über Immissionsschutz- und Störfallbeauftragte und zum Erlass einer Bekanntgabeverordnung
vom 02.05.2013 BGBl. I S. 973
aktuellvor 02.05.2013früheste archivierte Fassung

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von § 6 AbwV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 6 AbwV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in AbwV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

Anhang 13 AbwV Herstellung von Holzspanplatten, Holzfaserplatten oder Holzfasermatten (vom 24.06.2020)
... Die Ergebnisse der Messungen nach Satz 2 stehen Ergebnissen staatlicher Überwachung gleich. § 6 Absatz 1 findet keine Anwendung. (2) An das Prozessabwasser aus der Herstellung von ... Die Ergebnisse der Messungen nach Satz 3 stehen Ergebnissen staatlicher Überwachung gleich. § 6 Absatz 1 findet keine Anwendung. D Anforderungen an das Abwasser vor Vermischung ...
Anhang 19 AbwV Zellstofferzeugung (vom 24.06.2020)
... Die Ergebnisse der Messungen nach Satz 1 stehen Ergebnissen staatlicher Überwachung gleich. § 6 Absatz 1 findet keine Anwendung. D Anforderungen an das Abwasser vor Vermischung  ... Die Ergebnisse der Messungen nach Satz 3 stehen Ergebnissen staatlicher Überwachung gleich. § 6 Absatz 1 findet keine Anwendung. E Anforderungen an das Abwasser für den Ort des ...
Anhang 22 AbwV Chemische Industrie (vom 01.03.2024)
... 1 zu messen. Die Ergebnisse der Messungen stehen Ergebnissen staatlicher Überwachung gleich. § 6 Absatz 1 findet keine Anwendung. D Anforderungen an das Abwasser vor Vermischung ... 1 zu messen. Die Ergebnisse der Messungen stehen Ergebnissen staatlicher Überwachung gleich. § 6 Absatz 1 findet keine Anwendung. D Anforderungen an das Abwasser vor Vermischung ... Überwachung gleich. Für die Mittelwerte nach den Absätzen 1 bis 5 findet § 6 Absatz 1 keine Anwendung. F Anforderungen für vorhandene Einleitungen  ...
Anhang 25 AbwV Lederherstellung, Pelzveredlung, Lederfaserstoffherstellung (vom 24.06.2020)
... Messungen des Einleiters werden den Ergebnissen der staatlichen Überwachung gleichgestellt. § 6 Absatz 1 der Abwasserverordnung findet keine Anwendung. Die Sätze 1 und 2 gelten für Anlagen zum Gerben, ... Spülen darf einen Wert von 0,050 mg/l Chrom VI in der Stichprobe nicht überschreiten. § 6 Abs. 1 findet keine Anwendung. F Anforderungen für vorhandene Einleitungen ...
Anhang 28 AbwV Herstellung von Papier, Karton oder Pappe (vom 24.06.2020)
... Die Ergebnisse der Messungen nach Satz 1 stehen Ergebnissen staatlicher Überwachung gleich. § 6 Absatz 1 findet keine Anwendung. D Anforderungen an das Abwasser vor Vermischung ... Die Ergebnisse der Messungen nach Satz 2 stehen Ergebnissen staatlicher Überwachung gleich. § 6 Absatz 1 findet keine Anwendung. E Anforderungen an das Abwasser für den Ort des ...
Anhang 33 AbwV Wäsche von Abgasen aus der Verbrennung von Abfällen (vom 28.01.2022)
... gegenüber Fischeiern (GEi 2 (2) Abweichend von § 6 Abs. 3 gilt der CSB-Wert auch als eingehalten, wenn der dreifache Wert des TOC, bestimmt in Milligramm je ... des TOC, bestimmt in Milligramm je Liter, diesen Wert nicht überschreitet. Abweichend von § 6 Abs. 1 beträgt die höchstens zulässige Überschreitung für alle Parameter 50 ... 95 Prozent der Messungen und einen Wert von 45 mg/l bei allen Messungen nicht überschreiten; § 6 Abs. 1 gilt nicht. (3) Für die in den Absätzen 1 und 2 genannten Parameter ist in ... der Probenahme korrespondierenden Abwasservolumenstrom ermittelt. (4) Abweichend von § 6 Abs. 1 gelten die Werte bei den Schwermetallen als eingehalten, wenn die Werte nicht mehr als einmal im ... im Jahr in nicht mehr als 5 Prozent der Fälle überschritten werden. Abweichend von § 6 Abs. 1 darf der Wert für Dioxine und Furane nicht überschritten werden, wenn lediglich zwei ... liegende Kapazität der Hausmüllverbrennungsanlage. (3) Abweichend von § 6 Abs. 1 beträgt die höchstens zulässige Überschreitung für alle Parameter 50 ...
Anhang 36 AbwV Herstellung von Kohlenwasserstoffen (vom 01.03.2024)
... 1 zu messen. Die Ergebnisse der Messungen stehen Ergebnissen staatlicher Überwachung gleich. § 6 Absatz 1 findet keine Anwendung. D Anforderungen an das Abwasser vor Vermischung ...
Anhang 37 AbwV Herstellung anorganischer Pigmente (vom 01.03.2024)
... 1 zu messen. Die Ergebnisse der Messungen stehen Ergebnissen staatlicher Überwachung gleich. § 6 Absatz 1 findet keine Anwendung. D Anforderungen an das Abwasser vor Vermischung ...
Anhang 38 AbwV Textilherstellung, Textilveredlung (vom 31.08.2018)
... an Chrom VI im Abwasser darf einen Wert von 0,1 mg/l in der Stichprobe nicht überschreiten. § 6 Abs. 1 findet keine Anwendung. (4) Der Nachweis, dass die Anforderungen nach Absatz 1 ...
Anhang 39 AbwV Nichteisenmetallerzeugung (vom 24.06.2020)
... Sulfid, leicht freisetzbar, und AOX gelten für die Stichprobe. (2) Abweichend von § 6 Absatz 1 Satz 1 beträgt die höchstens zulässige Überschreitung bei Cadmium und Quecksilber 50 ... für Cyanid, leicht freisetzbar, jeweils einen Wert von 0,10 mg/l nicht überschreiten. § 6 Absatz 1 findet keine Anwendung. (2) Abwasser aus der Abluftbehandlung der Chlorraffination von ...
Anhang 41 AbwV Herstellung und Verarbeitung von Glas und künstlichen Mineralfasern (vom 09.06.2016)
... einen Wert von 6,5 nicht unterschreiten und einen Wert von 9,0 nicht überschreiten. § 6 Absatz 1 findet keine Anwendung. D Anforderungen an das Abwasser vor ...
Anhang 43 AbwV Herstellung von Chemiefasern, Folien und Schwammtuch nach dem Viskoseverfahren sowie von Celluloseacetatfasern (vom 01.03.2024)
... 1 zu messen. Die Ergebnisse der Messungen stehen Ergebnissen staatlicher Überwachung gleich. § 6 Absatz 1 findet keine Anwendung. D Anforderungen an das Abwasser vor Vermischung ...
Anhang 45 AbwV Erdölverarbeitung (vom 24.06.2020)
... c zu messen. Die Ergebnisse der Messungen stehen Ergebnissen staatlicher Überwachung gleich. § 6 Absatz 1 findet keine Anwendung. D Anforderungen an das Abwasser vor Vermischung  ... b zu messen. Die Ergebnisse der Messungen stehen Ergebnissen staatlicher Überwachung gleich. § 6 Absatz 1 findet keine Anwendung. Die Sätze 1 bis 4 gelten nicht für Raffinerien zur ...
Anhang 47 AbwV Feuerungsanlagen (vom 28.01.2022)
... bei der Einleitung in das Gewässer noch vorhanden ist. (3) Abweichend von § 6 Absatz 1 Satz 1 dürfen die Werte für die Parameter nach Absatz 1 höchstens um 50 Prozent ...
Anhang 54 AbwV Herstellung von Wafern und Solarzellen (vom 28.01.2022)
... Chrom VI und Cyanid, leicht freisetzbar, dürfen die Werte nicht überschritten werden; § 6 Abs. 1 findet keine Anwendung. Ethylendiamintetraessigsäure (EDTA) und ihre Salze dürfen im ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Achte Verordnung zur Änderung der Abwasserverordnung
V. v. 22.08.2018 BGBl. I S. 1327
Artikel 1 8. AbwVÄndV Änderung der Abwasserverordnung
... Vermischung beziehen, für die Einleitungsstelle in das Gewässer." 4. § 6 wird wie folgt geändert: a) Absatz 2 wird wie folgt geändert:  ... Die Ergebnisse der Messungen nach Satz 1 stehen Ergebnissen staatlicher Überwachung gleich. § 6 Absatz 1 findet keine Anwendung." d) Teil D wird wie folgt geändert: aa) ... Die Ergebnisse der Messungen nach Satz 3 stehen Ergebnissen staatlicher Überwachung gleich. § 6 Absatz 1 findet keine Anwendung." e) Teil F wird wie folgt gefasst:  ... Die Ergebnisse der Messungen nach Satz 1 stehen Ergebnissen staatlicher Überwachung gleich. § 6 Absatz 1 findet keine Anwendung. D Anforderungen an das Abwasser vor Vermischung ... Die Ergebnisse der Messungen nach Satz 2 stehen Ergebnissen staatlicher Überwachung gleich. § 6 Absatz 1 findet keine Anwendung. E Anforderungen an das Abwasser für den Ort des ... c zu messen. Die Ergebnisse der Messungen stehen Ergebnissen staatlicher Überwachung gleich. § 6 Absatz 1 findet keine Anwendung." c) Teil D wird wie folgt geändert: aa) ... b zu messen. Die Ergebnisse der Messungen stehen Ergebnissen staatlicher Überwachung gleich. § 6 Absatz 1 findet keine Anwendung. Die Sätze 1 bis 4 gelten nicht für Raffinerien zur ...

Elfte Verordnung zur Änderung der Abwasserverordnung
V. v. 20.01.2022 BGBl. I S. 87
Artikel 1 11. AbwVÄndV Änderung der Abwasserverordnung
... bei der Einleitung in das Gewässer noch vorhanden ist. (3) Abweichend von § 6 Absatz 1 Satz 1 dürfen die Werte für die Parameter nach Absatz 1 höchstens um 50 Prozent ...

Siebte Verordnung zur Änderung der Abwasserverordnung und des Abwasserabgabengesetzes
V. v. 01.06.2016 BGBl. I S. 1290
Artikel 1 7. AbwVuaÄndV Änderung der Abwasserverordnung
... durch die Wörter „wasserrechtlichen Zulassung" ersetzt. 5. § 6 wird wie folgt geändert: a) In Absatz 2 Satz 1 und Absatz 4 Satz 1 wird jeweils ... des Einleiters werden den Ergebnissen der staatlichen Überwachung gleichgestellt. § 6 Absatz 1 der Abwasserverordnung findet keine Anwendung. Die Sätze 1 und 2 gelten für ...

Verordnung zur Änderung der Abwasserverordnung, des Abwasserabgabengesetzes und der Rohrfernleitungsverordnung
V. v. 02.09.2014 BGBl. I S. 1474
Artikel 1 AbwVuaÄndV Änderung der Abwasserverordnung
... des anfallenden Schlammes sind so gering wie möglich zu halten." 3. § 6 wird wie folgt geändert: a) In Absatz 2 Satz 1 werden nach den Wörtern ... einen Wert von 6,5 nicht unterschreiten und einen Wert von 9,0 nicht überschreiten. § 6 Absatz 1 findet keine Anwendung." d) Teil D wird wie folgt geändert: ...

Verordnung zur Umsetzung der Richtlinie über Industrieemissionen, zur Änderung der Verordnung über Immissionsschutz- und Störfallbeauftragte und zum Erlass einer Bekanntgabeverordnung
V. v. 02.05.2013 BGBl. I S. 973, 3756
Artikel 6 IndEmissRLUV Änderung der Abwasserverordnung
... in der wasserrechtlichen Zulassung festzulegen" eingefügt. 3. § 6 wird wie folgt geändert: a) In Absatz 1 Satz 1 werden nach dem Wort ... bb) Das Wort „festgesetzten" wird gestrichen. 4. Nach § 6 wird folgender § 7 angefügt: „§ 7 Ordnungswidrigkeiten  ...

Zehnte Verordnung zur Änderung der Abwasserverordnung
V. v. 16.06.2020 BGBl. I S. 1287
Artikel 1 10. AbwVÄndV Änderung der Abwasserverordnung
... 2020 (BGBl. I S. 485) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. Dem § 6 wird folgender Absatz 6 angefügt: „(6) Wird die Mindestanzahl an Messungen ... Die Ergebnisse der Messungen nach Satz 2 stehen Ergebnissen staatlicher Überwachung gleich. § 6 Absatz 1 findet keine Anwendung. (2) An das Prozessabwasser aus der Herstellung von ... Die Ergebnisse der Messungen nach Satz 3 stehen Ergebnissen staatlicher Überwachung gleich. § 6 Absatz 1 findet keine Anwendung. D Anforderungen an das Abwasser vor Vermischung ... 1 zu messen. Die Ergebnisse der Messungen stehen Ergebnissen staatlicher Überwachung gleich. § 6 Absatz 1 findet keine Anwendung. D Anforderungen an das Abwasser vor Vermischung ... Sulfid, leicht freisetzbar, und AOX gelten für die Stichprobe. (2) Abweichend von § 6 Absatz 1 Satz 1 beträgt die höchstens zulässige Überschreitung bei Cadmium und Quecksilber 50 ... für Cyanid, leicht freisetzbar, jeweils einen Wert von 0,10 mg/l nicht überschreiten. § 6 Absatz 1 findet keine Anwendung. (2) Abwasser aus der Abluftbehandlung der Chlorraffination von ...

Zwölfte Verordnung zur Änderung der Abwasserverordnung
V. v. 27.02.2024 BGBl. 2024 I Nr. 66
Artikel 1 12. AbwVÄndV
... 1 zu messen. Die Ergebnisse der Messungen stehen Ergebnissen staatlicher Überwachung gleich. § 6 Absatz 1 findet keine Anwendung. D Anforderungen an das Abwasser vor Vermischung ... 1 zu messen. Die Ergebnisse der Messungen stehen Ergebnissen staatlicher Überwachung gleich. § 6 Absatz 1 findet keine Anwendung. D Anforderungen an das Abwasser vor Vermischung ... Überwachung gleich. Für die Mittelwerte nach den Absätzen 1 bis 5 findet § 6 Absatz 1 keine Anwendung. F Anforderungen für vorhandene Einleitungen  ... 1 zu messen. Die Ergebnisse der Messungen stehen Ergebnissen staatlicher Überwachung gleich. § 6 Absatz 1 findet keine Anwendung. D Anforderungen an das Abwasser vor Vermischung ... 1 zu messen. Die Ergebnisse der Messungen stehen Ergebnissen staatlicher Überwachung gleich. § 6 Absatz 1 findet keine Anwendung. D Anforderungen an das Abwasser vor Vermischung ... 1 zu messen. Die Ergebnisse der Messungen stehen Ergebnissen staatlicher Überwachung gleich. § 6 Absatz 1 findet keine Anwendung. D Anforderungen an das Abwasser vor Vermischung ...