Bundesrecht - tagaktuell konsolidiert - alle Fassungen seit 2006
Vorschriftensuche
 

Änderung § 7 AbwV vom 02.05.2013

Ähnliche Seiten: weitere Fassungen von § 7 AbwV, alle Änderungen durch Artikel 6 IndEmissRLUV am 2. Mai 2013 und Änderungshistorie der AbwV

Hervorhebungen: alter Text, neuer Text

Änderung verpasst?

§ 7 AbwV a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 02.05.2013 geltenden Fassung
§ 7 AbwV n.F. (neue Fassung)
in der am 02.05.2013 geltenden Fassung
durch Artikel 6 V. v. 02.05.2013 BGBl. I S. 973
 (keine frühere Fassung vorhanden)
 

(Text alte Fassung) nächste Änderung

§ 7 (neu)


(Text neue Fassung)

§ 7 Ordnungswidrigkeiten


vorherige Änderung

 


Ordnungswidrig im Sinne des § 103 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 Buchstabe a des Wasserhaushaltsgesetzes handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig entgegen § 3 Absatz 1 Abwasser einleitet.

 (keine frühere Fassung vorhanden)
 

Anzeige