Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 30.06.2007 aufgehoben
>>> zur aktuellen Fassung/Nachfolgeregelung

§ 17 - Bundestarifordnung Elektrizität (BTOElt)

V. v. 18.12.1989 BGBl. I S. 2255; aufgehoben durch Artikel 5 G. v. 07.07.2005 BGBl. I S. 1970
Geltung ab 01.01.1990 bis 30.06.2007; FNA: 752-1-11 Elektrizität und Gas
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§ 17 Berlin-Klausel



Diese Verordnung gilt nach § 14 des Dritten Überleitungsgesetzes in Verbindung mit Artikel 325 des Einführungsgesetzes zum Strafgesetzbuch vom 2. März 1974 (BGBl. I S. 469) auch im Land Berlin.



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