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Zitierungen von § 1 Gesetz zur Änderung und Ergänzung beurkundungsrechtlicher Vorschriften

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 1 BeurkRÄndG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in BeurkRÄndG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 2 BeurkRÄndG
... Vertrag, durch den sich der Beteiligte eines nach § 1 Abs. 1 wirksamen Rechtsgeschäfts vor Inkrafttreten dieses Gesetzes gegenüber einem ... begründeten Rechte und Pflichten der Beteiligten von den Vereinbarungen in dem nach § 1 Abs. 1 wirksamen Rechtsgeschäft ...
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