Tools:
Update via:
§ 72 - Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages (GO-BT k.a.Abk.)
B. v. 02.07.1980 BGBl. I S. 1237; zuletzt geändert durch B. v. 10.12.2021 BGBl. I S. 5203
Geltung ab 01.10.1980; FNA: 1101-1 Bundestag
| |
Geltung ab 01.10.1980; FNA: 1101-1 Bundestag
| |
§ 72 Abstimmung außerhalb einer Sitzung
§ 72 wird in 6 Vorschriften zitiert
1Der Ausschuß kann den Vorsitzenden einstimmig ermächtigen, außerhalb der Sitzungswochen über bestimmte Fragen in besonderen Eilfällen eine schriftliche Abstimmung durchführen zu lassen. 2Macht der Ausschuß von dieser Möglichkeit Gebrauch, hat der Vorsitzende den Mitgliedern des Ausschusses den Entwurf einer Beschlußempfehlung zuzuleiten, über die innerhalb einer bestimmten Frist in entsprechender Anwendung des § 46 Satz 1 abgestimmt werden kann. 3Eine schriftliche Abstimmung entfällt, wenn eine Sitzung des Ausschusses auf Grund der Bestimmungen des § 60 Abs. 2 oder 3 stattfindet.
Anzeige
Zitierungen von § 72 Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 72 GO-BT verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
GO-BT selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 93b GO-BT Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union (vom 25.06.2017)
... Fällen können die Vorsitzenden der mitberatenden Ausschüsse entsprechend § 72 Satz 2 schriftlich abstimmen lassen. (4) Will der Ausschuss für die ...
§ 126a GO-BT Besondere Anwendung der Geschäftsordnung aufgrund der allgemeinen Beeinträchtigung durch COVID-19 (vom 19.03.2022)
... und Geschäftsordnung, können ihren Vorsitzenden auch in Sitzungswochen entsprechend § 72 zu Abstimmungen außerhalb einer Sitzung ermächtigen, für Abstimmungen und ...
Ermächtigungsgrundlage gemäß Zitiergebot
Sonstige
Bekanntmachung zur Änderung der Geschäftsordnung des Deutschen BundestagesB. v. 26.10.2021 BGBl. I S. 4830
Bekanntmachung zur Änderung der Geschäftsordnung des Deutschen BundestagesB. v. 10.12.2021 BGBl. I S. 5203
Bekanntmachung zur Änderung der Geschäftsordnung des Deutschen BundestagesB. v. 25.03.2020 BGBl. I S. 764
Bekanntmachung zur Änderung der Geschäftsordnung des Deutschen BundestagesB. v. 29.07.2008 BGBl. I S. 1712
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/3966/a55044.htm