Änderung § 126a Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages vom 22.10.2013

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§ 126a a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 22.10.2013 geltenden Fassung
§ 126a n.F. (neue Fassung)
in der am 01.01.2023 geltenden Fassung
durch B. v. 15.12.2022 BGBl. I S. 2598
 
(Text alte Fassung)

§ 126a (neu)


(Text neue Fassung)

§ 126a (aufgehoben)


 



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