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Zitierungen von § 14 InvStG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 14 InvStG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in InvStG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 15 InvStG Inländische Spezial-Investmentfonds (vom 01.01.2017)
... veräußert oder zurückgibt. In den Fällen des § 14 gilt dies auch, soweit sich jeweils die Beteiligungsquote des Anlegers an den beteiligten ...
§ 17a InvStG Auswirkungen der Verschmelzung von ausländischen Investmentfonds und Teilen eines solchen Investmentfonds auf einen anderen ausländischen Investmentfonds oder Teile eines solchen Investmentfonds (vom 24.12.2013)
... ist für Verschmelzungen von Investmentfonds, die demselben Aufsichtsrecht unterliegen, § 14 Absatz 4 bis 6 und 8 entsprechend anzuwenden, wenn 1. die dem § 189 des ... des Sitzstaates abgegrenzten Teils eines Investmentfonds übernimmt. § 14 Absatz 7 Satz 2 und Absatz 8 gilt entsprechend; dies gilt bei § 14 Absatz 7 Satz 2 nicht ... § 14 Absatz 7 Satz 2 und Absatz 8 gilt entsprechend; dies gilt bei § 14 Absatz 7 Satz 2 nicht für die Übertragung aller Vermögensgegenstände eines ...
§ 21 InvStG Anwendungsvorschriften vor Inkrafttreten des AIFM-Steuer-Anpassungsgesetzes (vom 31.07.2014)
... 1 Absatz 1, 1a und 2, die §§ 5, 10, 11 Absatz 1, § 13 Absatz 5, die §§ 14 , 15 Absatz 1 Satz 2 und § 17a in der Fassung des Artikels 9 des Gesetzes vom 22. Juni 2011 ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

AIFM-Steuer-Anpassungsgesetz (AIFM-StAnpG)
G. v. 18.12.2013 BGBl. I S. 4318
Artikel 1 AIFM-StAnpG Änderung des Investmentsteuergesetzes
... 11 Steuerbefreiung und Außenprüfung". f) Die Angabe zu § 14 wird wie folgt gefasst: „§ 14 Verschmelzung von Investmentfonds und Teilen ... f) Die Angabe zu § 14 wird wie folgt gefasst: „§ 14 Verschmelzung von Investmentfonds und Teilen von Investmentfonds". g) Die Angabe ... Geschäftsleitung der inländischen Verwahrstelle befindet." 14. § 14 wird wie folgt geändert: a) In der Überschrift wird jeweils das Wort ...

Bürgerentlastungsgesetz Krankenversicherung
G. v. 16.07.2009 BGBl. I S. 1959
Artikel 9 BürgEntlG-KV Änderung des Investmentsteuergesetzes
... 1. Die Inhaltsübersicht wird wie folgt geändert: a) Die Angabe zu § 14 wird wie folgt gefasst: „§ 14 Übertragung von Investmentvermögen ... a) Die Angabe zu § 14 wird wie folgt gefasst: „§ 14 Übertragung von Investmentvermögen und Teilen von Investmentvermögen". ... und den Solidaritätszuschlag auf Antrag an die Depotbank." 6. § 14 wird wie folgt geändert: a) Die Überschrift wird wie folgt gefasst:  ... a) Die Überschrift wird wie folgt gefasst: „§ 14 Übertragung von Investmentvermögen und Teilen von Investmentvermögen". ... über den Europäischen Wirtschaftsraum" gestrichen und vor der Angabe „§ 14 Abs. 4 bis 6" werden die Wörter „für Übertragungen zwischen ... des Sitzstaates abgegrenzten Teils eines Investmentvermögens übernimmt. § 14 Absatz 7 Satz 2 und 3 gilt entsprechend; dies gilt bei § 14 Absatz 7 Satz 3 nicht für ... übernimmt. § 14 Absatz 7 Satz 2 und 3 gilt entsprechend; dies gilt bei § 14 Absatz 7 Satz 3 nicht für die Übertragung aller Vermögensgegenstände eines ... 31. Dezember 2009 zufließen oder als zugeflossen gelten. (18) Die §§ 14 und 17a in der Fassung des Artikels 9 des Gesetzes vom 16. Juli 2009 (BGBl. I S. 1959) sind ...

Jahressteuergesetz 2010 (JStG 2010)
G. v. 08.12.2010 BGBl. I S. 1768
Artikel 6 JStG 2010 Änderung des Investmentsteuergesetzes
... Teile des Ausgabepreises für ausgegebene Anteile zu erhöhen." 7. § 14 wird wie folgt geändert: a) Absatz 5 Satz 3 wird wie folgt gefasst:  ... § 17a wird wie folgt geändert: a) In Satz 1 wird die Angabe „§ 14 Abs. 4 bis 6" durch die Wörter „§ 14 Absatz 4 bis 6 und 8" ersetzt. ... In Satz 1 wird die Angabe „§ 14 Abs. 4 bis 6" durch die Wörter „§ 14 Absatz 4 bis 6 und 8" ersetzt. b) Satz 6 wird wie folgt gefasst:  ... 6 und 8" ersetzt. b) Satz 6 wird wie folgt gefasst: „§ 14 Absatz 7 Satz 2 und Absatz 8 gilt entsprechend; dies gilt bei § 14 Absatz 7 Satz 2 nicht ... „§ 14 Absatz 7 Satz 2 und Absatz 8 gilt entsprechend; dies gilt bei § 14 Absatz 7 Satz 2 nicht für die Übertragung aller Vermögensgegenstände eines ...

OGAW-IV-Umsetzungsgesetz (OGAW-IV-UmsG)
G. v. 22.06.2011 BGBl. I S. 1126
Artikel 9 OGAW-IV-UmsG Änderung des Investmentsteuergesetzes
... das Wort „Dach-Investmentvermögen" ersetzt. b) In der Angabe zu § 14 wird das Wort „Übertragung" durch das Wort „Verschmelzung" ersetzt. ... die Geschäftsleitung der inländischen Depotbank befindet." 9. § 14 wird wie folgt geändert: a) In der Überschrift wird das Wort ... 1 Absatz 1, 1a und 2, die §§ 5, 10, 11 Absatz 1, § 13 Absatz 5, die §§ 14 , 15 Absatz 1 Satz 2 und § 17a in der Fassung des Artikels 9 des Gesetzes vom 22. Juni 2011 ...

Unternehmensteuerreformgesetz 2008
G. v. 14.08.2007 BGBl. I S. 1912; zuletzt geändert durch Artikel 16 G. v. 20.12.2008 BGBl. I S. 2850
Artikel 8 UStRG 2008 Änderung des Investmentsteuergesetzes
... tritt an die Stelle des Steuerabzugs durch die auszahlende Stelle." 8. § 14 Abs. 5 Satz 2 wird wie folgt gefasst: „Dies gilt nicht, wenn die Erträge ...