§ 42 (aufgehoben)
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Zitate in ÄnderungsvorschriftenGesetz zur Umsetzung der Dienstleistungsrichtlinie im Gewerberecht und in weiteren Rechtsvorschriften
G. v. 17.07.2009 BGBl. I S. 2091
Artikel 1 DlRLUG Änderung der Gewerbeordnung ... über den Europäischen Wirtschaftsraum". g) Die Angabe zu § 42 wird wie folgt gefasst: „§ 42 (weggefallen)". h) Die ... g) Die Angabe zu § 42 wird wie folgt gefasst: „§ 42 (weggefallen)". h) Die Angabe zu § 70b wird wie folgt gefasst: ... Kreditwesen" durch das Wort „Kreditwesengesetzes" ersetzt. 13. § 42 wird aufgehoben. 14. In § 55 Absatz 1 wird die Angabe „(§ 42 Abs. ... § 42 wird aufgehoben. 14. In § 55 Absatz 1 wird die Angabe „(§ 42 Abs. 2)" durch die Angabe „(§ 4 Absatz 3)" ersetzt. 15. § 56a ...
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