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§ 150 - Gewerbeordnung (GewO k.a.Abk.)

neugefasst durch B. v. 22.02.1999 BGBl. I S. 202; zuletzt geändert durch Artikel 5 G. v. 17.01.2024 BGBl. 2024 I Nr. 12
Geltung ab 01.01.1978; FNA: 7100-1 Gewerbeordnung
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§ 150 Auskunft auf Antrag der betroffenen Person



(1) 1Auf Antrag erteilt die Registerbehörde einer Person Auskunft über den sie betreffenden Inhalt des Registers. 2Das Auskunftsrecht nach Artikel 15 der Verordnung (EU) 2016/679 wird dadurch gewährleistet, dass die Registerbehörde der betroffenen Person einen formlosen kostenfreien Auszug über den sie betreffenden Inhalt des Registers erteilt.

(2) 1Wohnt der Antragsteller innerhalb des Geltungsbereichs dieses Gesetzes, ist der Antrag bei der nach § 155 Absatz 2 zuständigen Behörde zu stellen; sofern der Antragsteller nicht persönlich erscheint, ist eine schriftliche Antragstellung mit amtlich oder öffentlich beglaubigter Unterschrift des Antragstellers zulässig. 2Der Antragsteller hat seine Identität und, wenn er als gesetzlicher Vertreter handelt, seine Vertretungsmacht nachzuweisen; er kann sich bei der Antragstellung durch einen Bevollmächtigten oder eine Bevollmächtigte nur vertreten lassen, wenn die Bevollmächtigung im Handels- oder Genossenschaftsregister eingetragen ist. 3Die Behörde nimmt die Gebühr für die Auskunft entgegen, behält davon drei Achtel ein und führt den Restbetrag an die Bundeskasse ab.

(3) 1Wohnt der Antragsteller außerhalb des Geltungsbereichs dieses Gesetzes, so kann er den Antrag unmittelbar bei der Registerbehörde stellen. 2Absatz 2 Satz 2 gilt entsprechend.

(4) Die Übersendung der Auskunft an eine andere Person als die betroffene Person ist nicht zulässig.

(5) 1Für die Vorbereitung der Entscheidung über einen Antrag auf Zulassung zu einem Gewerbe oder einer sonstigen wirtschaftlichen Unternehmung, auf öffentliche Bestellung und Vereidigung nach § 36, auf Erteilung eines Befähigungsscheins nach § 20 des Sprengstoffgesetzes oder zur Überprüfung der Zuverlässigkeit nach § 38 Abs. 1 kann die Auskunft auch zur Vorlage bei einer Behörde beantragt werden. 2Wird die Auskunft zur Vorlage bei einer Behörde beantragt, ist sie der Behörde unmittelbar zu übersenden.



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Frühere Fassungen von § 150 Gewerbeordnung

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 01.01.2022Artikel 3 Gesetz zur Durchführung der Verordnung (EU) 2019/816 sowie zur Änderung weiterer Vorschriften
vom 10.08.2021 BGBl. I S. 3420
aktuell vorher 26.11.2019Artikel 81 Zweites Datenschutz-Anpassungs- und Umsetzungsgesetz EU (2. DSAnpUG-EU)
vom 20.11.2019 BGBl. I S. 1626
aktuell vorher 29.07.2017Artikel 3 Siebtes Gesetz zur Änderung des Bundeszentralregistergesetzes (7. BZRGÄndG)
vom 18.07.2017 BGBl. I S. 2732
aktuell vorher 14.09.2013Artikel 2 Gesetz zur Änderung des Bundeszentralregistergesetzes und anderer registerrechtlicher Vorschriften zum Zweck der Zulassung der elektronischen Antragstellung bei Erteilung einer Registerauskunft
vom 06.09.2013 BGBl. I S. 3556
aktuell vorher 12.12.2012Artikel 1 Gesetz zur Änderung der Gewerbeordnung und anderer Gesetze
vom 05.12.2012 BGBl. I S. 2415
aktuellvor 12.12.2012früheste archivierte Fassung

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von § 150 Gewerbeordnung

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 150 GewO verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in GewO selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 34a GewO Bewachungsgewerbe; Verordnungsermächtigung (vom 23.06.2022)
... mindestens einzuholen *): 1. eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister nach § 150 Absatz 1 , 2. eine unbeschränkte Auskunft nach § 41 Absatz 1 Nummer 9 des ...
§ 38 GewO Überwachungsbedürftige Gewerbe (vom 01.01.2023)
... § 30 Abs. 5 Bundeszentralregistergesetz und eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister nach § 150 Abs. 5 zur Vorlage bei der Behörde zu beantragen. Kommt er dieser Verpflichtung nicht ...
§ 150a GewO Auskunft an Behörden oder öffentliche Auftraggeber (vom 01.07.2023)
... Zwecke erteilt wird, darf die auskunftsberechtigte Stelle nicht die Vorlage einer Auskunft nach § 150 Absatz 1  ...
§ 150d GewO Protokollierungen (vom 26.11.2019)
... die Auskunft erteilt hat, 6. das Aktenzeichen oder den Zweck, wenn keine Auskunft nach § 150 Absatz 1 vorliegt. (2) Die Protokolldaten dürfen nur zu internen ... Einvernehmen mit dieser Stelle. Für die Antragsberechtigung und das Verfahren gilt § 150 Absatz 2 bis 4  ...
§ 150e GewO Elektronische Antragstellung (vom 09.12.2022)
... Erfolgt die Antragstellung abweichend von § 150 Absatz 2 oder Absatz 3 elektronisch, ist der Antrag unter Nutzung des im Internet angebotenen Zugangs unmittelbar bei der ... des elektronischen Verfahrens regelt die Registerbehörde. Im Übrigen gilt § 150  ...
 
Zitat in folgenden Normen

Agentennachweisverordnung (AgNwV)
V. v. 15.10.2009 BGBl. I S. 3641; zuletzt geändert durch Artikel 7 Abs. 37 G. v. 12.05.2021 BGBl. I S. 990
§ 1 AgNwV Nachweise (vom 14.12.2018)
...  2. eine aktuelle Auskunft aus dem Gewerbezentralregister (§§ 149, 150 der Gewerbeordnung) für den Agenten, die Geschäftsleiter des Agenten und die für ...

Anzeigenverordnung (AnzV)
V. v. 19.12.2006 BGBl. I S. 3245; zuletzt geändert durch Artikel 18 G. v. 22.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 411
§ 5d AnzV Auszug aus dem Gewerbezentralregister der nach § 24 Absatz 1 Nummer 1 und 15 des Kreditwesengesetzes anzuzeigenden Person (vom 08.12.2016)
... Personen haben bei der Bundesanstalt einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister nach § 150 der Gewerbeordnung einzureichen. Satz 1 gilt nicht, wenn die Person keinen Wohnsitz in ...

Inhaberkontrollverordnung (InhKontrollV)
Artikel 1 V. v. 20.03.2009 BGBl. I S. 562, 688; zuletzt geändert durch Artikel 21 G. v. 11.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 354
§ 9 InhKontrollV Erklärungen und Unterlagen zur Zuverlässigkeit (vom 28.12.2022)
... Landesaufsichtsbehörde einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister gemäß § 150 der Gewerbeordnung einzureichen. Der Registerauszug darf zum Zeitpunkt des Einreichens nicht älter als ...

Justizverwaltungskostengesetz (JVKostG)
Artikel 2 G. v. 23.07.2013 BGBl. I S. 2586, 2655; zuletzt geändert durch Artikel 3 G. v. 14.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 365
§ 3 JVKostG Kostenfreie Amtshandlungen
... des Gewerbezentralregisters außer für die Erteilung von Auskünften nach § 150 der Gewerbeordnung; 5. im Verfahren über Anträge nach dem Gesetz über ...
Anlage JVKostG (zu § 4 Absatz 1) Kostenverzeichnis (vom 01.01.2024)
...  1131 (aufgehoben) 1132 Auskunft nach § 150 Absatz 1 Satz 1 der Gewerbeordnung 13,00 € Abschnitt 4  ...

Konsumcannabisgesetz (KCanG)
Artikel 1 G. v. 27.03.2024 BGBl. 2024 I Nr. 109, S. 2
§ 11 KCanG Erlaubnispflicht
... Monate vor der Antragstellung auf Erlaubnis erteilte Auskunft aus dem Gewerbezentralregister nach § 150 Absatz 1 Satz 1 der Gewerbeordnung für jedes Vorstandsmitglied sowie für jede sonstige vertretungsberechtigte Person der ...

Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG)
Artikel 1 G. v. 12.12.2007 BGBl. I S. 2840; zuletzt geändert durch Artikel 2 G. v. 10.03.2023 BGBl. 2023 I Nr. 64
§ 13 RDG Registrierungsverfahren; Verordnungsermächtigung (vom 01.01.2024)
... bei einem Antrag auf Registrierung für den Bereich Inkassodienstleistungen eine Auskunft nach § 150 Absatz 5 der Gewerbeordnung , 4. eine Erklärung, ob ein Insolvenzverfahren anhängig ist oder in den ...

Wertpapierinstituts-Anzeigenverordnung (WpI-AnzV)
V. v. 07.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 349
§ 9 WpI-AnzV Auszug aus dem Gewerbezentralregister der nach Artikel 4 Buchstabe a der Delegierten Verordnung (EU) 2017/1943, Artikel 5 der Durchführungsverordnung (EU) 2017/1945, § 64 Absatz 1 Nummer 1, § 65 Absatz 1 Nummer 1, § 67 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 oder Nummer 4 des Wertpapierinstitutsgesetzes anzuzeigenden Personen
... genannten Personen haben bei der Bundesanstalt einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister nach § 150 der Gewerbeordnung einzureichen. Satz 1 gilt nicht, wenn die Person innerhalb der letzten zehn Jahre keinen ...

Wertpapierinstituts-Inhaberkontrollverordnung (WpI-InhKontrollV)
V. v. 11.01.2024 BGBl. 2024 I Nr. 9
§ 6 WpI-InhKontrollV Erfüllung unionsrechtlicher Vorgaben
... ausgeübt haben, haben zusätzlich einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister nach § 150 der Gewerbeordnung einzureichen. Der Registerauszug darf zum Zeitpunkt des Einreichens nicht älter als ...
Anlage 1 WpI-InhKontrollV (zu § 5 Absatz 1 Satz 1) Formular WpI-EENP Anzeige über Erwerb oder Erhöhung einer bedeutenden Beteiligung durch eine natürliche Person (Anzeige nach § 24 Absatz 1 und 3 des Wertpapierinstitutsgesetzes in Verbindung mit der Delegierten Verordnung (EU) 2017/1946)
... beantragt (wird direkt an die BaFin versandt) Auszüge aus dem Gewerbezentralregister14 gem. § 150 GewO Für Personen, die mit der Führung der Geschäfte eines Unternehmens im Ausland ...
Anlage 2 WpI-InhKontrollV (zu § 5 Absatz 1 Satz 2) Formular WpI-EEKNP Anzeige über Erwerb oder Erhöhung einer bedeutenden Beteiligung durch eine nicht natürliche Person (Anzeige nach § 24 Absatz 1 und 3 des Wertpapierinstitutsgesetzes in Verbindung mit der Delegierten Verordnung (EU) 2017/1946)
... beantragt (wird direkt an die BaFin versandt) Auszüge aus dem Gewerbezentralregister17 gem. § 150 GewO § 6 Absatz 5 WpI-InhKontrollV i. V. m. Artikel 5 Absatz 1 Buchstabe a der Delegierten ...

ZAG-Anzeigenverordnung (ZAGAnzV)
V. v. 15.10.2009 BGBl. I S. 3603; zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 23.11.2022 BGBl. I S. 2087
§ 10 ZAGAnzV Anzeigen nach § 28 Absatz 1 Nummer 1 des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes (Bestellung eines Geschäftsleiters) (vom 14.12.2018)
... genannten Personen haben bei der Bundesanstalt einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister nach § 150 der Gewerbeordnung einzureichen. Satz 1 gilt nicht, wenn die Person keinen Wohnsitz in Deutschland hat oder ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz über die elektromagnetische Verträglichkeit von Betriebsmitteln (EMVG)
G. v. 26.02.2008 BGBl. I S. 220; aufgehoben durch Artikel 3 G. v. 14.12.2016 BGBl. I S. 2879
§ 22 EMVG Aufhebung und Änderungen von Rechtsvorschriften
... und einer Auskunft aus dem Gewerbezentralregister zur Vorlage bei einer Behörde nach § 150 Abs. 5 der Gewerbeordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. Februar 1999 (BGBl. I S. 202), ...

Gesetz zur Änderung bewachungsrechtlicher Vorschriften
G. v. 04.11.2016 BGBl. I S. 2456; zuletzt geändert durch Artikel 2 G. v. 29.11.2018 BGBl. I S. 2666
Artikel 1 BewachRÄndG Änderung der Gewerbeordnung (vom 01.01.2019)
... Behörde mindestens ein: 1. eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister nach § 150 Absatz 1 , 2. eine unbeschränkte Auskunft nach § 41 Absatz 1 Nummer 9 des ...

Gesetz zur Änderung der Gewerbeordnung und anderer Gesetze
G. v. 05.12.2012 BGBl. I S. 2415
Artikel 1 GewOuaÄndG Änderung der Gewerbeordnung
... 2 Nummer 1a und 2 bis 4" ersetzt. 13. In § 150 Absatz 5 Satz 1 werden nach dem Wort „Unternehmung," die Wörter „auf ...

Gesetz zur Änderung des Bundeszentralregistergesetzes und anderer registerrechtlicher Vorschriften zum Zweck der Zulassung der elektronischen Antragstellung bei Erteilung einer Registerauskunft
G. v. 06.09.2013 BGBl. I S. 3556
Artikel 2 BZRGuaÄndG Änderung der Gewerbeordnung
... 150e Elektronische Antragstellung". 2. § 150 Absatz 2 Satz 1 wird wie folgt gefasst: „Wohnt der Antragsteller innerhalb des ... 150e Elektronische Antragstellung (1) Erfolgt die Antragstellung abweichend von § 150 Absatz 2 oder Absatz 3 elektronisch, ist der Antrag unter Nutzung des im Internet angebotenen ... des elektronischen Verfahrens regelt die Registerbehörde. Im Übrigen gilt § 150 entsprechend."  ...

Gesetz zur Durchführung der Verordnung (EU) 2019/816 sowie zur Änderung weiterer Vorschriften
G. v. 10.08.2021 BGBl. I S. 3420
Artikel 3 VO2019/816-DG Änderung der Gewerbeordnung
...  § 153c Verwaltungsvorschriften". 2. In § 150 Absatz 2 Satz 2 werden die Wörter „nicht durch einen Bevollmächtigten vertreten lassen" durch ...

Gesetz zur Verbesserung des Austauschs von strafregisterrechtlichen Daten zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Union und zur Änderung registerrechtlicher Vorschriften
G. v. 15.12.2011 BGBl. I S. 2714
Artikel 3 RegRAnpG Änderung der Gewerbeordnung
... erteilt hat, 6. das Aktenzeichen oder den Zweck, wenn keine Auskunft nach § 150 Absatz 1 vorliegt. (2) Die Protokolldaten dürfen nur zu internen Prüfzwecken ...

Gesetz zur Verbesserung des Verbraucherschutzes im Inkassorecht und zur Änderung weiterer Vorschriften
G. v. 22.12.2020 BGBl. I S. 3320
Artikel 1 InkaRÄndG Änderung des Rechtsdienstleistungsgesetzes
... bei einem Antrag auf Registrierung für den Bereich Inkassodienstleistungen eine Auskunft nach § 150 Absatz 5 der Gewerbeordnung , 4. eine Erklärung, ob ein Insolvenzverfahren anhängig ist oder in den ...

Siebtes Gesetz zur Änderung des Bundeszentralregistergesetzes (7. BZRGÄndG)
G. v. 18.07.2017 BGBl. I S. 2732, 3431; zuletzt geändert durch Artikel 53 G. v. 20.11.2019 BGBl. I S. 1626
Artikel 3 7. BZRGÄndG Änderung der Gewerbeordnung (vom 26.11.2019)
... wird wie folgt geändert: 1. In der Inhaltsübersicht werden in der Angabe zu § 150 die Wörter „des Betroffenen" durch die Wörter „betroffener ... wird nur auf den Sperrvermerk hingewiesen." 3. § 150 wird wie folgt geändert: a) In der Überschrift werden die Wörter ... Zwecke erteilt wird, darf die auskunftsberechtigte Stelle nicht die Vorlage einer Auskunft nach § 150 Absatz 1 verlangen." 5. (aufgehoben)  ...

Verordnung zur Änderung der ZAG-Anzeigenverordnung
V. v. 10.12.2018 BGBl. I S. 2278
Artikel 1 ZAGAnzVÄndV
... genannten Personen haben bei der Bundesanstalt einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister nach § 150 der Gewerbeordnung einzureichen. Satz 1 gilt nicht, wenn die Person keinen Wohnsitz in Deutschland ...

Zweite Verordnung zur Änderung der Anzeigenverordnung
V. v. 05.12.2016 BGBl. I S. 2796, 2017 I 793
Artikel 1 2. AnzVÄndV (vom 08.12.2016)
... genannten Personen haben bei der Bundesanstalt einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister nach § 150 der Gewerbeordnung einzureichen. Satz 1 gilt nicht, wenn die Person keinen Wohnsitz in Deutschland ...

Zweite Verordnung zur Änderung der Inhaberkontrollverordnung
V. v. 06.11.2015 BGBl. I S. 1947
Artikel 1 2. InhKontrollVÄndV
... Landesaufsichtsbehörde einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister gemäß § 150 der Gewerbeordnung einzureichen. Der Registerauszug darf zum Zeitpunkt des Einreichens nicht älter als drei ...

Zweites Datenschutz-Anpassungs- und Umsetzungsgesetz EU (2. DSAnpUG-EU)
G. v. 20.11.2019 BGBl. I S. 1626
Artikel 81 2. DSAnpUG-EU Änderung der Gewerbeordnung
... „§ 11 Verarbeitung personenbezogener Daten". b) Die Angabe zu § 150 wie folgt gefasst: „§ 150 Auskunft auf Antrag der betroffenen ... Daten". b) Die Angabe zu § 150 wie folgt gefasst: „ § 150 Auskunft auf Antrag der betroffenen Person". 2. § 11 wird wie folgt ... das Wort „verwenden" durch das Wort „verarbeiten" ersetzt. 6. § 150 wird wie folgt geändert: a) Die Überschrift wird wie folgt gefasst:  ... geändert: a) Die Überschrift wird wie folgt gefasst: „ § 150 Auskunft auf Antrag der betroffenen Person". b) Dem Absatz 1 wird folgender Satz ... im Einvernehmen mit dieser Stelle. Für die Antragsberechtigung und das Verfahren gilt § 150 Absatz 2 bis 4 entsprechend." 11. In § 151 Absatz 1 in dem Satzteil nach Nummer 2 werden die ...
 
Zitate in aufgehobenen Titeln

Anerkennungs-Verordnung (AnerkV)
Artikel 1 V. v. 07.06.2002 BGBl. I S. 1792; aufgehoben durch § 16 V. v. 11.01.2016 BGBl. I S. 77
§ 5 AnerkV Anerkennung als benannte Stelle (vom 01.03.2008)
... und einer Auskunft aus dem Gewerbezentralregister zur Vorlage bei einer Behörde nach § 150 Abs. 5 der Gewerbeordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. Februar 1999 (BGBl. I S. 202), ...

Justizverwaltungskostenordnung (JVKostO)
G. v. 14.02.1940 RGBl. I S. 357; aufgehoben durch Artikel 45 G. v. 23.07.2013 BGBl. I S. 2586
§ 9 JVKostO (vom 22.12.2011)
... ausgenommen für die Erteilung von Auskünften nach § 150 der Gewerbeordnung; 5. im Verfahren über Anträge nach dem Gesetz über ...
Anlage JVKostO (zu § 2 Abs. 1) Gebührenverzeichnis (vom 28.12.2012)
... nach § 30b BZRG 17,00 EUR 805 Auskunft nach § 150 der Gewerbeordnung 13,00 ...